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Marge

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Bild:Disambig-dark.svg Dieser Artikel befasst sich mit einem Begriff aus der Betriebswirtschaftslehre. Für die gleichnamige Figur aus der Serie Die Simpsons, siehe Marge Simpson.

Marge (franz. Preisspanne, Abstand, Spielraum, Differenz) ist ein Begriff aus der Betriebswirtschaftslehre und wird im Bereich Handel, im Kredit- und Börsenwesen, sowie im Speditionswesen verwendet.

Im Handel wird die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis als Marge bezeichnet. Im Kreditwesen versteht man unter der Marge die Differenz zwischen Kunden- und Refinanzierungszinssatz. Im Wertpapierhandel gibt die Marge die Differenz zwischen dem Ausgabekurs und dem Tageskurs eines Wertpapiers an.

Bei der Arbitrage bezeichnet die Marge im Börsen- oder Devisenhandel die Kurs-/Preisdifferenz zwischen mehreren Handelsplätzen bzw. Börsen. Dabei werden die unterschiedlichen Preise, Kurse oder Zinsen an den verschiedenen Orten gewinnbringend ausgenutzt.

Beförderungspreise im Speditionswesen, insbesondere im Güterverkehr, die keinen festen Preis vorsehen, sondern ein Entgelt innerhalb eines bestimmten Spielraumes, werden als Margentarife bezeichnet. Es werden Ober- und Untergrenzen vereinbart, die die Teilnehmer der Transportaufträge einhalten müssen.

Bruttomarge: Verkaufspreis abzüglich Einkaufspreis = Bruttomarge abzüglich darin enthaltener Umsatzsteuer

Sonderstellung bei Reisevermittler

  • Deutschland: die Provision von Reiseveranstaltern für Reisen, die in ein EU-Land führen, unterliegt dem Normalsteuersatz
  • Österreich:
    • der Rabatt von Reiseverstalter für Reisen, die in ein EU-Land führen, unterliegt dem Normalsteuersatz (in Österreich 20 )
    • der Gesamtumsatz einer Reise in ein EU-Land, die ein Reiseveranstalter veranstaltet, unterliegt unabhängig von der Handelsspanne einer USt. Pauschale, die in Österreich 2 % vom Bruttoumsatz beträgt;
    • eigene Reisevorleistungen, z. B. bei einem Busunternehmen der eigene Bus oder bei einem Reiseveranstalter die Kosten eines Hotelaufenthalts, wenn dieses Hotel im Besitz des Reiseveranstalters ist, unterliegen der so genannten Regelbesteuerung - es fällt keine Margensteuer an;

Quelle

Besteuerung von Reiseleistungen in Österreich

Siehe auch

Persönliche Werkzeuge