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Luftschutzwart

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In der Zeit des Nationalsozialismus bezeichnete man so umgangssprachlich den zuständigen Luftschutzhauswart und Luftschutzblockwart. Er organisierte ehrenamtlich den lokalen Selbstschutz im Fall von Luftangriffen. Der Luftschutzwart war der kleinste Bestandteil der sogenannten Luftschutzgemeinschaft. Zum Tätigkeitsprofil gehörte die Aufklärungsarbeit über das Verhalten bei Fliegeralarm, das Zusammenstellen einer Hausfeuerwehr, die Ausstattung eines Luftschutzraums, Überwachung der Verdunklung der Fenster eines Hauses, das Löschen von Bränden und Aufräumarbeiten nach einem Angriff. Die Ausbildung war obligatorisch und erfolgte durch den Reichsluftschutzbund (RLB). Die Tätigkeit war der Wehrpflicht gleichgestellt und wurde auch von Frauen ausgeübt. Die gesetzlichen Grundlagen für die Tätigkeit lieferten die Ausführungsbestimmungen und Durchführungsverordnungen im Luftschutzgesetz vom 16. Mai 1935.

Ähnliche Luftschutz-Tätigkeiten im waren Bunkerverwalter, Bunkerwart, Luftwaffenmelder und Turmbeobachter.

historische Quellen

  • Der zivile Luftschutz: Ein Sammelwerk über alle Fragen des Luftschutzes, E. Knipfer und Erich Hampe Verlagsanstalt Otto Stollberg, Berlin, 2. Aufl., 1937

Literatur

  • Bunkerwelten. Luftschutzanlagen in Norddeutschland, Michael Foedrowitz, Ch.Links Verlag, Berlin, 1998.
  • Dunkle Welten.Bunker, Tunnel und Gewölbe unter Berlin.Dietmar und Ingmar Arnold / Frieder Salm Ch. Links Verlag, Berlin, 5. Aufl., 2000
  • Zwangsarbeit und Kriegswirtschaft im Lande Braunschweig 1939-1945. Hrsg. von Gudrun Fiedler und Hans-Ulrich Ludewig, Braunschweig, 2003.
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