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Luftfahrtrecht

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Luftfahrtrecht, auch Luftverkehrsrecht oder Luftrecht, bezeichnet das Rechtsgebiet, das sich mit Gesetzen, Verordnungen und anderen rechtlichen Fragen der Luftfahrt beschäftigt.

Geht es um die Belange eines Staates, wie zum Beispiel der Lufthoheit, gilt zunächst nationales Recht. In Deutschland gibt es dazu eine Reihe von Gesetzeswerken und Verordnungen: Das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) regelt unter anderem die Benutzung des Luftraumes durch Luftfahrzeuge, das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) die Gefahrenabwehr und das Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz (FlUUG) die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge.

In Österreich, der Schweiz und Liechtenstein ist das Luftfahrtgesetz (LFG) das zentrale nationale Regelwerk.

Darüber hinaus gelten internationale Abkommen, wenn mehrere Staaten betroffen sind, beispielsweise bei Nutzung fremden Luftraums oder Landerechten: Auf das Chicagoer Abkommen von 1944 geht die Gründung der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation ICAO zurück. Das Warschauer Abkommen von 1929 (ergänzt durch das Haager Protokoll von 1955) befasst sich mit Beförderungsregeln und Haftungsfragen im internationalen Luftverkehr. Es wird jedoch durch das Montrealer Übereinkommen von 1999 abgelöst. Dieses Übereinkommen ist für Deutschland sowie für die meisten EU-Staaten bereits in Kraft getreten.

Der Luftverkehr zwischen Staaten wird im Übrigen weitgehend auf der Basis bilateraler Luftverkehrsabkommen geregelt. In diesen Abkommen räumen sich die Vertragsstaaten gegenseitig bestimmte und genau beschriebene Verkehrsrechte (Freiheiten der Luft) ein, die den von ihnen jeweils designierten Luftfahrtunternehmen zur wirtschaftlichen Nutzung überlassen werden.

Siehe auch

Literatur

Weblinks


Wikipedia
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