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Luftraum

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Der Luftraum liegt über dem gesamten Land- und Seegebiet eines Staates und gehört zum hoheitlichen Staatsgebiet - somit entspricht er in der Regel dem Grenzverlauf. Teile des Luftraumes stehen für die Luftfahrt zur Verfügung oder können auch an andere Staaten zur Nutzung abgetreten werden. Der Einflug in den Luftraum eines UN-Mitgliedsstaates bedarf bei Zivilflugzeugen keinerlei Genehmigung (ICAO, Abkommen von Chicago).

In Deutschland wird der Luftraum von der DFS geregelt, in den Benelux-Ländern vom Area Control Center EUROCONTROL, in Österreich von der Austro Control GmbH und in der Schweiz und Teilen Süddeutschlands von Skyguide überwacht.

Als Obergrenze wird die Kármán-Linie mit 100 km Höhe angesehen.[1]

Inhaltsverzeichnis

Luftraumstruktur

Die ICAO hat in der Luftraumstruktur unterschiedliche Luftraumklassen von A (Alpha) bis G (Golf) festgelegt. Hier gelten jeweils unterschiedliche Regeln

  • im Sichtflug (VFR, Visual Flight Rules), u.a. für Mindestsicht, Abstände, und Ausweichregeln, beziehungsweise
  • im Instrumentenflug (IFR, Instrument Flight Rules, im kontrollierten Luftraum ist eine Freigabe erforderlich), für die Landung die Bodensicht und in bestimmten Bereichen eine Höchstgeschwindigkeit (z.B. 250 kt unterhalb der Flugfläche 100/ca. 3.000m).

Zurzeit werden diese Luftraumklassen neu gegliedert - es soll in den nächsten Jahren statt der national uneinheitlichen, bis zu sieben Lufträumen nur noch weltweit einheitlich drei geben (siehe Luftraumstruktur).

Sondergebiete

In bestimmtem militärischem und polizeilichem Kontext, z.B. um technische Anlagen wie Atomkraftwerke oder Großereignisse z.B. in Fußballstadien zu schützen, kann der Luftraum für zivile wie militärische Luftfahrzeuge durch Flugbeschränkungsgebiete eingeschränkt oder komplett gesperrt werden.

Weblinks

Quellen

  1. http://www.fai.org/astronautics/100km.asp
Wikipedia
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