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Luftqualität
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Die Luftqualität (Luftgüte) beschreibt die Beschaffenheit der Luft bezogen auf den Anteil der Luftverunreinigungen. Die Luftqualität wird durch in Gesetzen oder Verordnungen festgelegten Grenz- oder Richtwerten bestimmt. Die Überwachung der Luftqualität erfolgt mit Immissionsmessnetzen, deren Messstationen unter anderem an viel befahrenen Straßen (Hot spots) oder auch in Wäldern (Hintergrundwerte) liegen können.
Zur Luftqualität in Innenräumen s. Innenraumluft.
Inhaltsverzeichnis |
Messnetze
Zur Überwachung der Luftqualität werden von den zuständigen Behörden Messnetze betrieben, die aus einer unterschiedlich großen Zahl an Einzelmessstationen bestehen. Die Einzelmessstationen arbeiten i. d. R. unabhängig voneinander und können auch innerhalb eines Messnetzes über eine unterschiedliche Ausstattung verfügen. Moderne Einzelmessstationen übertragen die Messergebnisse vollautomatisch an Zentralrechner.
Tabelle 1: Ausgewählte Messnetze in Deutschland, Österreich und der Schweiz
| Stadt / Land | Name | Zahl der Messstationen (Stand: Juli 2006) | Bemerkungen | Link |
|---|---|---|---|---|
| Berlin (Deutschland) | Berliner Luftgütemessnetz (BLUME) | 21 | In Betrieb seit 1975 | [1] |
| Nordrhein-Westfalen (NRW, Deutschland) | Luftqualitätsüberberwachungssystem des Landes Nordrhein-Westfalen (LUQS) | 74 | U.a. Verkehrs- und Waldstationen; Netz wird durch zeitlich befristete Messstationen (MILIS) ergänzt) | [2] |
| Bundesland Salzburg (Österreich) | SAlzburger Luftgüte Informations- System (SALIS) | 12 | erstes EDV-gestütztes Messnetz (Salis I) 1984 installiert; derzeitiges Messnetz (Salis IV) 1995 in Betrieb genommen | [3] |
| Schweiz | Nationales Beobachtungsnetz für Luftfremdstoffe (NABEL) | 16 | Beginn 1978 mit acht Stationen | [4] |
Bewertung der Luftqualität
Die Kriterien für die Beurteilung der Luftqualität in Europa werden seit einigen Jahren nicht mehr nur national, sondern europaweit festgelegt. Dies geschieht in sog. Richtlinien oder Verordnungen. Die in diesen Richtlinien/Verordnungen genannten Grenz- oder Richtwerte müssen dann innerhalb ebenfalls dort festgelegter Zeiträume eingehalten werden. So schreibt zum Beispiel die Feinstaub-Richtlinie der EU vor, dass ab dem 1. Januar 2005 die Konzentration von Feinstaub (PM10) 50 µg/m3 maximal 35 mal überschritten werden darf.
| Während ein Grenzwert strikt eingehalten werden muss, d.h. nicht überschritten werden darf, gibt ein Zielwert einen meist zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erreichenden Höchstwert an. Zielwerte sind häufig nicht strikt verbindlich. |
Ein schönes Beispiel für allgemein verständliche Kriterien zur Beurteilung der Luftqualität ist der Wiener Luftgüteindex.
Wiener Luftgüteindex [5]
Der Wiener Luftgüteindex enthält ein Bewertungsschema, dass durch die Verwendung von Smileys und einer Erläuterung der Bedeutung die jeweils getroffene Bewertung der Luftqualität an Messstationen in Wien (Österreich) sehr einfach ermöglicht.
Bild:Wiener Luftbewertung.jpg Beurteilungsschema der Luftqualität nach dem Wiener Luftgüteindex |
Die Zuordnung von Luftmesswerten zum Schadstoffindex wird anhand eines einfachen Bewertungsschemas vorgenommen:
Tabelle 2: Bewertungsschema des Wiener Luftgüteindex
| Bewertung | Index | Ozon, O3, 1h-Mittel, µg/m3 | Feinstaub, PM10, 24h-Mittel, µg/m3 | Stickstoffdioxid, NO2, ½h-Mittel, µg/m3 | Schwefeldioxid, SO2, ½h-Mittel, µg/m3 | Kohlenmonoxid, CO, 8h-Mittel, mg/m3 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| sehr gut | 1 | 0 - 60 | 0 - 20 | 0 - 45 | 0 – 50 | 0 – 2,5 |
| gut | 2 | 61 - 90 | 21 - 35 | 46 - 100 | 51 - 85 | 2,6 - 3,5 |
| befriedigend | 3 | 91 - 130 | 36 - 50 | 101 - 140 | 86-120 | 3,6-5,0 |
| unbefriedigend | 4 | 131 - 180 | 51 - 100 | 141 - 200 | 121-200 | 5,1-10,5 |
| schlecht | 5 | 181 - 240 | 101 - 150 | 201 - 400 | 201 - 500 | 10,6 - 20,5 |
| sehr schlecht | 6 | ab 241 | ab 151 | ab 401 | ab 501 | ab 20,6 |
Literatur
- Uwe Hartmann, Jutta Geiger: Ermittlung und Bewertung der Luftqualität an Straßen. [6]
- Sylvia Reckel, Manfred Aöschner, Marion Stock: Flechten als Anzeiger der Luftqualität. Biologie in unserer Zeit 29(6), S. 364 - 370 (1999), ISSN 0045-205X
Siehe auch
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