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Luftfahrtpersonal
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Luftfahrtpersonal sind Personen, die an der Luftfahrt aktiv, gewerblich oder privat, teilnehmen. Zum Luftfahrtpersonal gehören
- Luftfahrzeugführer
- Flugbegleiter
- technisches Personal wie Fluggerätmechaniker oder auch Elektroniker für Luftfahrtechnische Systeme
- Flugdienstberater
- Steuerer von zulassungspflichtigen Flugmodellen
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Die Ausbildung und Lizenzierung wird in der Verordnung über Luftfahrtpersonal geregelt. In Deutschland ist das Luftfahrtbundesamt für das Luftfahrtpersonal zuständig, das die Voraussetzungen und Fähigkeiten des Luftfahrtpersonals prüft und Lizenzen erteilt.
Siehe auch
Weblink
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