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Luftfahrhindernis

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Bild:Mast als Luftverkehrshindernis.png
Orange-weiß gestrichener Freileitungsmast
Als Luftfahrthindernis werden Bauwerke bezeichnet, die durch ihre Höhe Hindernisse für den Luftverkehr darstellen. Beispiele sind Freileitungen und Hochhäuser in Flugplatznähe sowie Fernmeldetürme, hohe Schornsteine, Kräne und Windenergieanlagen.

Bauwerke mit einer Höhe von mehr als 100 m über Grund, bzw. in dicht besiedelten Gebieten mehr als 150 m, müssen orange-weiß gestrichen sein und nachts mit roten Lampen und ggf. einem Gefahrenfeuer gekennzeichnet sein. Bei Bauwerken, die nur teilweise ein zu kennzeichnendes Luftfahrthindernis darstellen, muss zumindest das obere Drittel gekennzeichnet werden.

Im Einzelfall sind auch Hindernissen ab 20 m Höhe wie z. B. Freileitungen oder Seilbahnen kennzeichnungspflichtig.

Weblinks

Wikipedia
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