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Lohnsteuer (Deutschland)

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Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und wird auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) erhoben (Quellensteuer). Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach der Lohnsteuerklasse, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist. Als Ausnahme von dieser Besteuerung nach dem individuellen Steuersatz gilt die Lohnsteuerpauschalierung.

Schuldner der Lohnsteuer ist der Arbeitnehmer, es handelt sich also um eine direkte Steuer. Jedoch hat der Arbeitgeber bei jeder Lohnabrechnung die Lohnsteuer zu berechnen, vom Bruttolohn einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen. Der Arbeitgeber haftet für die korrekte Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer und kann im Rahmen einer Lohnsteueraußenprüfung, nach ordnungsgemäß ausgeübten Ermessen, seitens der Finanzverwaltung für Unkorrektheiten in Anspruch genommen werden. Die einbehaltene Steuer wird bei einer späteren Einkommensteuerveranlagung wie eine Steuervorauszahlung auf die Einkommensteuer angerechnet.

Mittels der Lohnsteuerklassen werden bereits beim Lohnsteuerabzug bestimmte Freibeträge berücksichtigt. Ab 2005 zum Beispiel ein Grundfreibetrag von 7.664 € (bei Steuerklasse III doppelt), ein Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 €, ein Pauschalbetrag für Sonderausgaben von 36 € und eine bruttolohnabhängige Vorsorgepauschale. Sind die tatsächlichen Aufwendungen höher als die Pauschalbeträge, kann sich der Antrag auf Einkommensteuerveranlagung lohnen, um gezahlte Lohnsteuer zurückzuerhalten.

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung

In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung bildet die Lohnsteuer zusammen mit den Sozialbeiträgen der Arbeitnehmer den Unterschied zwischen Brutto- und Nettolöhnen und -gehältern. Die Abbildung verdeutlicht den Anteil der Lohnsteuer am Bruttonationaleinkommen. Die Lohnsteuer entspricht dem schwarzgekachelten Streifen auf mittlerer Höhe. Die Tatsache, dass der Anteil der Lohnsteuer am BNE im Gegensatz zu den direkten Unternehmenssteuern zugenommen hat, wird auch (polemisch) als "Marsch in den Lohnsteuerstaat" bezeichnet.

Weblinks

Wikipedia
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