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Lizenzfreiheit

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Lizenzfreiheit beschreibt ein Nutzungsverfahren von Werken, die urheberrechtlich geschützt sind. Üblicherweise wird für eine Lizenz eine einmalige Nutzungsgebühr gezahlt, die vom Urheber des Werkes festgelegt ist.

Im lizenzfreien Nutzungsverfahren wird diese Gebühr nur einmal fällig. Der Erwerber der Nutzung kann das Werk zum eigenen, auch gewerbsmäßigem Bedarf nutzen. Die genauen Bedingungen werden vertraglich geregelt. Das Verfahren wird bei dem Vertrieb von Fotografien (Stockfotografie z.B. Lizenzfreie Bildagentur), Schriften, Zeichnungen und anderen Grafiken verwendet.

Im Gegensatz dazu steht das lizenzpflichtige Nutzungsverfahren. Hier wird eine projektbezogene Lizenzgebühr fällig. Bei der Kalkulation der Gebühr spielen vor allem die Nutzungsdauer, der geografische Verbreitungsraum, die Abbildungsgröße und die Branche eine Rolle.

Für beide Verfahren gilt, dass eine rein private Nutzung meist sehr viel günstiger ist als eine kommerzielle Nutzung.

Darüberhinaus gibt es das exklusive Nutzungsverfahren: hier wird ein Werk (z.B. eine Fotografie) für einen bestimmten Zeitraum vom Markt genommen, denn dann darf für diesen Zeitraum ausschließlich ein einziger Lizenznehmer das Werk nutzen.

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