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Litterae
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Als litterae (von lat. Brief) bezeichnet man einfachere Urkundenformen und ist damit dem diplomatischen Begriff Mandat verwandt. Das Mittelalter selbst verwendete den Begriff auch für reine Mitteilungsschreiben (Brief).
Der Begriff ist insbesondere für Urkunden der Papstkanzlei gebräuchlich, wo sich ein differenziertes System ausgebildet hat, das einerseits die Litterae von den Privilegien und den Bullen als aufwändiger gestalteten Urkundenformen und andererseits von den Breven und Sekretbriefen als einfacheren Urkundenformen bzw. Mitteillungsbriefen abgrenzt.
So unterscheidet die Papstkanzlei zwischen den
- litterae cum (filo) serico und den
- litterae cum filo canapis
Bei den ersteren ist das päpstliche Bleisiegel mit Seidenfäden angebracht, bei letzteren mit Hanffäden.
Die auch graphisch etwas schmuckvoller gestalteten litterae cum serico enthalten für den Adressaten begünstigende Verfügungen, die einfacheren literae cum filo canapis Befehle. Der selbe Sachverhalt kann also in beiden Formen ausgedrückt werden: Als Befehl an ein Mitglied der kirchlichen Hierarchie, für den Begünstigten etwas zu tun oder als Zugeständnis an den Begünstigten, etwas zu bekommen.
Diese Formen sind seit dem 13. Jahrhundert in der Papstkanzlei etabliert.
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