Das Kefk Network Wiki befindet sich im Testbetrieb.


Italienische Regionen

Aus Kefk.

Wechseln zu: Navigation, Suche

Italien ist in 20 Regionen (italien. regioni, Sg. regione) untergliedert, von denen 5 autonome Regionen mit Sonderstatut sind.

Inhaltsverzeichnis

Institutionelle Strukturen

Die Regionen haben jeweils eine eigene direkt gewählte Volksvertretung, den Regionalrat (consiglio regionale), der mit den Landtagen der deutschen Länder vergleichbar ist.

Die Regionalregierung besteht aus dem Präsidenten der Region (presidente della regione), der seit 2000 vom Volk direkt gewählt werden kann (es sei denn, das Statut, das heißt die regionale Verfassung, sieht die Wahl durch den Regionalrat vor), und aus dem vom Präsidenten geleiteten Regionalausschuss (giunta regionale, etwa: Kabinett), in dem die als assessori bezeichneten Regionalminister vertreten sind.

Wird dem Präsidenten das Vertrauen entzogen, tritt er zurück oder lebt er ab, so müssen neue Wahlen einberufen werden.

Regionale Gesetzgebung

Durch eine Verfassungsreform haben die italienischen Regionen im Jahr 2001 die allgemeine Gesetzgebung inne. Während vor dem Verfassungsgesetz 3/2001 die Kompetenzen der Regionen mit Normalstatut (siehe unten) sich auf die in Artikel 117 der Verfassung aufgelisteten Sachgebiete beschränkte, und nur in sofern ausgeübt werden konnten, dass ein Staatsgesetz die Grundzüge der Materie regelte (konkurrierende Gesetzgebung), so ist es heute der Staat, wessen ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis sich im Rahmen der ihm im neuen Artikel 117 zugesprochenen Gebiete bewegen muss.

Für alle Sachgebiete, die nicht ausdrücklich der staatlichen Gesetzgebung vorbehalten sind, steht den Regionen die Gesetzgebungsbefugnis zu (ausschließliche Gesetzgebung der Regionen).

Weitere Bereiche gehören zur altbewährten konkurrierenden Gesetzgebung, z.B die internationalen Beziehungen der Regionen und ihre Beziehungen zur Europäischen Union.

Regionen mit Normalstatut

15 der 20 italienischen Regionen haben einen Normalstatut (statuto ordinario). Dieser wird vom Regionalrat verabschiedet, in zwei aufeinanderfolgenden Wahlgängen, im Abstand von nicht weniger als zwei Monaten. Das Statut kann einem Volksentscheid unterzogen werden.

Die finanzielle Autonomie dieser Regionen, wie von Art.119 der Verfassung vorgesehen, ist großteils noch nicht umgesetzt worden. Jedoch verfügen die Regionen über die IRAP (Steuer auf produktive Tätigkeiten) und über einen Anteil an der IVA (Mehrwertsteuer).

Die Regionen mit Normalstatut wurden erst im Laufe der 70er Jahre errichtet.

Autonome Regionen mit Sonderstatut

Fünf Regionen haben ein Sonderstatut (statuto speciale). Dieses wird durch ein staatliches Verfassungsgesetz vom Parlament verabschiedet.

Das Sonderstatut gewährt eine größere, vor allem finanzielle Autonomie, als sie die übrigen Regionen mit Normalstatut (statuto ordinario) besitzen. Nur als Beispiel verfügt Trentino-Südtirol mit 900.000 Einwohnern über ein Budget, das dem von Venetien mit 4,5 Millionen Einwohnern entspricht. Das ist auch der Grund dafür, dass viele Grenzgemeinden sich den reicheren autonomen Regionen anschließen möchten, wie es die Verfassung vorsieht. Darüber hinaus verfügen sie über größere Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen, wie etwa (schon) bei Schule und Gesundheit.

4 Regionen mit Sonderstatut wurden noch von der Verfassunggebenden Versammlung 1948 errichtet: Sizilien und Sardinien auf Grund der starken Autonomiebewegungen (oder sogar Separatisten, vor allem in Sizilien), das Aostatal zum Schutz der frankophonen Minderheit, Trentino-Südtirol, damals Trentino-Tiroler Etschland, zum Schutz der deutschsprachigen Minderheit im Einklang mit dem Pariser Abkommen.

1963 wurde die Region Friaul-Julisch Venetien errichtet und erhielt ebenfalls ein Sonderstatut.

1972 trat das neue Statut für Trentino-Südtirol in Kraft.

Autonome Provinzen

Die Region Trentino-Südtirol besteht gemäß Artikel 116, Abs.2 der italienischen Verfassung aus den autonomen Provinzen Trient und Bozen. Diese sind mit Befugnissen ausgestattet, die denen von autonomen Regionen entsprechen. Mancher spricht auch von Provinzen mit Sonderstatut.

Kontrollen

Die Selbstverwaltungorgane (Regionalrat und Regionalregierung) der Regionen mit Normalstatut stehen nach dem Verf.G. 3/2001 nicht mehr unter der Aufsicht von Regierungskommissaren (commissari del governo) der Zentralregierung in Rom, die in den Hauptstädten der Regionen mit Sonderstatut aber weiter ihre Ämter ausüben. In den fünf schon genannten Regionen können sie noch Beschlüsse verwaltungsrechtlich anfechten und Regionalgesetze der Zentralregierung in Rom zur verfassungsrechtlichen Prüfung hinterlegen (in Sizilien können sie sogar direkt vor das Verfassungsgericht ziehen). Der Regierungskommissar in den anderen Regionen existiert als solcher nicht mehr. Einen Teil seiner Befugnisse, etwa die Überwachung der Tätigkeit der in der Region angesiedelten dezentralen Stellen und Behörden der Regierung in Rom, üben heute die Präfekten (prefetti) der jeweiligen Hauptstädte aus.

Was die Gesetzgebung der Regionen (und der Autonomen Provinzen Bozen und Trient) betrifft, sieht Art. 127 der Verfassung vor: Überschreitet ein Regionalgesetz nach Ansicht der Regierung die Zuständigkeit der Region, so kann die Regierung innerhalb sechzig Tagen nach seiner Veröffentlichung die Frage der Verfassungsmäßigkeit vor dem Verfassungsgerichtshof aufwerfen.

Reformen

Durch das von den Regierung Berlusconi 2005 verabschiedete Verfassungsgesetz sollte die Autonomie aller Regionen weiter ausgebaut werden. Neue Gesetzeskompetenzen waren vorgesehen, wie etwa Schule und Gesundheit für alle Regionen, oder die Verwaltungspolizei. Dafür sollte das nationale Interesse als Beschränkung wieder eingeführt werden. Im Gegenzug wäre der Senat von den Regionen gebildet woren, und eben der Föderale Senat (Senato Federale) würde zusammen mit der staatlichen Abgeordnetenkammer die allfällige Verletzung des nationalen Interesses geltend machen. Das Inkrafttreten dieser Reform (sog. Devoluzione) wurde aber von einem Referendum (Volksentscheid) abhängig gemacht, welches am 25. und 26. Juni stattgefunden hat und außer in Venetien und der Lombardei mit großer Mehrheit abgelehnt wurde.

Das Kapitel Verfassungsreform scheint jedoch nicht endgültig abgeschlossen zu sein: Auch in der Regierung Prodi gibt es Bestrebungen, die regionalen Kompetenzen zu stärken und den Senat nach deutschem Modell in einen "Bundesrat" umzuwandeln; darüber hinaus soll die finanzielle Autonomie (sog. federalismo fiscale) der Regionen endlich in Kraft treten.

Gliederung

Mit Ausnahme des Aostatals sind die Regionen in Provinzen (province) untergliedert, von denen es ab 2009 109 geben wird (zur Zeit sind es 106).

Die unterste Ebene der Gebietskörperschaften unterhalb der Provinzen bilden die Gemeinden (comuni), von denen es etwa 8.100 gibt.

Die sogenannten Hauptstadtgemeinden oder Großstädte mit besonderem Status (Città Metropolitane) sind noch nicht errichtet worden: Sie sollen eine Art Superprovinz bilden, die alle Kompetenzen einer Provinz und einen Teil der Gemeindekompetenzen innehat.

Liste

Angaben vom Istituto Nazionale di Statistica, Stand 2005

Region Hauptstadt Bevölkerung Rang (Bevölkerung) Fläche
in km² (%)
Rang (Fläche) Anzahl der Provinzen Anzahl der Gemeinden
Lombardei Mailand 9.473.084 1 23.862,85 (7,92) 4 11 2 1546
Kampanien Neapel 5.788.986 2 13.590,25 (4,51) 12 5 551
Latium Rom 5.269.972 3 17.207,68 (5,71) 9 5 378
Sizilien 1 Palermo 5.013.081 4 25.702,82 (8,53) 1 9 390
Venetien Venedig 4.699.950 5 18.391,22 (6,10) 8 7 581
Piemont Turin 4.330.172 6 25.399,83 (8,43) 2 8 1206
Emilia-Romagna Bologna 4.151.369 7 22.123,09 (7,34) 6 9 341
Apulien Bari 4.068.167 8 19.365,80 (6,43) 7 5 3 258
Toskana Florenz 3.598.269 9 22.990,18 (7,63) 5 10 287
Kalabrien Catanzaro 2.009.268 10 15.080,55 (5,00) 10 5 409
Sardinien 1 Cagliari 1.650.052 11 24.089,89 (7,99) 3 8 377
Ligurien Genua 1.592.309 12 5.420,24 (1,80) 18 4 235
Marken Ancona 1.518.780 13 9.694,06 (3,22) 15 4 4 246
Abruzzen L'Aquila 1.299.272 14 10.795,12 (3,58) 13 4 305
Friaul-Julisch Venetien 1 Triest 1.204.718 15 7.856,48 (2,61) 17 4 219
Trentino-Südtirol 1 Trient 974.613 16 13.606,87 (4,52) 11 2 339
Umbrien Perugia 858.938 17 8.456,04 (2,81) 16 2 92
Basilikata Potenza 596.546 18 9.994,61 (3,32) 14 2 131
Molise Campobasso 321.953 19 4.437,65 (1,47) 19 2 136
Aostatal 1 Aosta 122.868 20 3.263,22 (1,08) 20 0 5 74


1) Region mit Sonderstatut
2) ab 2009 12 Provinzen
3) ab 2008 6 Provinzen
4) ab 2009 5 Provinzen
5) die Aufgaben der Provinz werden von der Region Aostatal übernommen

Siehe auch

Politisches System Italiens (unter Zentralismus vs. Föderalismus)

Literatur

Wikipedia
Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort Italienische_Regionen, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.

Persönliche Werkzeuge