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Liste der Altersstufen im deutschen Recht

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Altersstufen im deutschen Recht haben Gründe in ihrer eigenen Entstehbarkeit und berufen sich auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Altersstufen und -grenzen spielen im deutschen Recht eine große Rolle, insbesondere was Rechte, Pflichten sowie Ansprüche und Ansprüche natürlicher Personen betrifft.

  • Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung (bis 31. Dezember 1997: § 1669 AFG)
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Rentenminderung (§ 37 SGB VI)
Zeugung
Nidation
Beginn der Geburt
Vollendung der Geburt
Vollendung des 2. Lebensjahres
Vollendung des 3. Lebensjahres
Vollendung des 5. Lebensjahres
Vollendung des 6. Lebensjahres
Vollendung des 7. Lebensjahres
Vollendung des 8. Lebensjahres
  • Altersgrenze beim Bezug von Erziehungsgeld bei adoptierten Kindern (§ 4 BerzGG)
  • Erlaubnis, mit dem Fahrrad die Straße zu benutzen (§ 2 Abs. 5 StVO)
Vollendung des 10. Lebensjahres
Vollendung des 12. Lebensjahres
Vollendung des 13. Lebensjahres
Vollendung des 14. Lebensjahres
Vollendung des 15. Lebensjahres
Vollendung des 16. Lebensjahres
Vollendung des 17. Lebensjahres
  • Möglichkeit der vorsorglichen Betreuerbestellung und Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes (§ 1908 BGB),
  • begleitetes Fahren mit PKW in einigen Bundesländern
  • Import von zollfreien Waren (Tabak, Alkohol) für Reisende sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU
Vollendung des 18. Lebensjahres
Vollendung des 21. Lebensjahres
Vollendung des 23. Lebensjahres
Vollendung des 25. Lebensjahres
Vollendung des 27. Lebensjahres
Vollendung des 30. Lebensjahres
Vollendung des 35. Lebensjahres
Vollendung des 40. Lebensjahres
Vollendung des 55. Lebensjahres
Vollendung des 58. Lebensjahres
Vollendung des 60. Lebensjahres
Vollendung des 62. Lebensjahres
  • Altersrente für langjährig Versicherte für Jahrgänge ab 1950 (ab 2012)(§ 36 SGB VI)
Vollendung des 63. Lebensjahres
  • Altersrente für langjährig Versicherte für Jahrgänge bis 1948 (ab 2010) (§ 236a SGB VI)
Vollendung des 65. Lebensjahres
  • Regeltersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 35 SGB VI)
  • Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung (§ 28 SGB III)
  • Mehrbedarf in der Sozialhilfe von 17 % (§ 30 SGB XII).
  • Ende der Wählbarkeit als Bürgermeister nach der jeweiligen Gemeindeordnung (Landesrecht)
Vollendung des 66. Lebensjahres
  • Nach aktuellen Regierungsplänen beabsichtigte Altersgrenze in der Rentenversicherung für Personen ab Geburtsjahrgang 1958 (ab 2024)
Vollendung des 67. Lebensjahres
  • Nach aktuellen Regierungsplänen beabsichtigte Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für Personen ab Geburtsjahrgang 1964 (ab 2029)
Vollendung des 68. Lebensjahres
  • Erreichen der Altersgrenze als Bürgermeister nach der jeweiligen Gemeindeordnung (Landesrecht)
  • Altersgrenze für Kassenärzte
Vollendung des 70. Lebensjahres
  • Höchstalter für die Berufung in das Amt eines Schöffen, (§ 33 Nr. 2 GVG)
  • Höchstalter für Tätigkeit als Notar

Siehe auch


Bild:Qsicon Lücke.png Dieser Artikel oder Abschnitt weist folgende Lücken auf: Altergrenzen im Strafrecht (z. B. §§ 235 f. StGB)

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