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Licht (Begriffsklärung)
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Licht (ahd. lioht „das Leuchten“ oder „der Glanz“) bedeutet:
- das Licht – sichtbares Licht und (in der Physik, besonders in der Optik) das gesamte elektromagnetische Wellenspektrum
- umgangssprachlich Synonym für Lichtquellen wie Kerze oder Lampe
- das Ansehen einer Person oder einer Handlung in der Umwelt (in einem guten/schlechten Licht stehen)
- das Auge des Haarwildes in der Jägersprache (meist Plural Lichter)
- das Genie – ein besonderes Talent (ein großes Licht)
- das Hohe Licht, ist mit 2.651 Meter der zweithöchste Berg in den Allgäuer Alpen nach dem Großen Krottenkopf
- Lichte – eine Gemeinde im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt in Thüringen
- Lichte – ein altes Wort für Leuchtturm
- wesentlicher Begriff bei Sophie Taeuber und Max Frisch
- adjektivisch: dünn, ausgedünnt (lichtes Haar)
- den Opernzyklus LICHT von Karlheinz Stockhausen
- Licht ist im Lustspiel "Der Zerbrochene Krug" von Heinrich von Kleist der auch symbolische Name des Schreibers, der an einem Dorfgericht bei Utrecht vom Gerichtsrat Walter in die Rolle des Dorfrichters Adam eingesetzt wird, nachdem dieser suspendiert worden ist.
Personen namens Licht:
- Hugo Licht (1841−1923), deutscher Architekt
- PeterLicht (eigentlich Meinrad Jungblut), Kölner Elektropop-Musiker
- Simon Licht (* 1966), deutscher Schauspieler
- Walter Licht, US-amerikanischer Historiker; seit 1977 Professor an der University of Pennsylvania
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