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Leo Arons

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Leo Arons (* 15. Februar 1860 in Berlin; † 10. Oktober 1919 in Berlin) war Physiker und sozialdemokratischer Politiker. Nach ihm wurde das Lex Arons benannt, das die Tätigkeit an einer preußischen Universität und die Mitgliedschaft in der SPD ausschloss.

Inhaltsverzeichnis

Leben und Wirken

Arons stammte aus einer wohlhabenden jüdischen Berliner Bankiersfamilie. Später heiratete er eine Tochter des Bankiers Julius Bleichröder.

Nach dem Abitur studierte er Chemie und Physik. Als Wissenschaftler beschäftigte sich Arons mit Experimentalphysik. Außerdem entwickelte er eine Quecksilberdampflampe (auch Aronssche Röhre genannt), die später von der AEG unter dem Namen "Dr. Arons-Quecksilberdampflampe" vermarktet wurde. Im Jahr 1890 wurde er Privatdozent an der Berliner Friedrich-Wilhelms-Universität. Ein Jahr später wurde er 1. Assistent am physikalischen Institut, schied aus dieser Position aber bereits 1893 wieder aus. Seither war er wieder Privatdozent.

Über die Bodenreformbewegung kam Arons in Kontakt mit der Sozialdemokratie und schloss sich ihr nach inneren Zweifeln Anfang der 1890er Jahre an. Als Bürgerlicher hatte er vor allem Vorbehalte gegen den von der Partei propagierten Klassenkampf. Das Bekenntnis der Partei ihre Ziele nur auf gesetzlichem Weg durchzusetzen erleichterten ihm den Entschluss. In der Folge schrieb er einige Artikel für die Parteipresse. Innerhalb der Partei stand er auf Seiten der Revisionisten. So forderte Arons etwa die Beteiligung der SPD an den preußischen Landtagswahlen und entwickelte sich zu einem Experten des Dreiklassenwahlrechts. Auch versuchte er seit den 1890er Jahren bürgerliche Sozialreformer und Sozialdemokraten in einer regelmäßigen und lockeren Runde („Schmalzstullenclub“) zusammenzuführen. Vor der Reichstagswahl von 1903 war er führend an der Konzeption des Wahlkampfes der Partei beteiligt. Die Presse bezeichnete ihn teilweise gar als „Generalstabschef der Partei für den Wahlkampf“. In den Jahren 1904 bis 1914 gehörte Arons der Berliner Stadtverordnetenversammlung an. Seine Kandidatur für einen Posten im Stadtrat scheiterte allerdings. Neben der Partei unterstützte Arons auch die freien Gewerkschaften. Er finanzierte weitgehend aus seinem eigenen Vermögen das erste eigens errichtete Gewerkschaftshaus in Berlin. Seit 1908 musste sich Arons aus gesundheitlichen Gründen immer stärker aus dem politischen Lebens zurückziehen.

Die Lex Arons

Die preußischen Behörden haben bald nach Arons Parteibeitritt versucht den Sozialdemokraten aus seinem Lehramt zu entfernen. Die für das Verfahren zuständige philosophische Fakultät hat sich diesem Wunsch mehrfach widersetzt. Den mehrheitlich konservativen Mitgliedern ging es dabei vor allem um die Verteidigung der Autonomie der Hochschule gegenüber einem staatlichen Reglement. Ihr Argument war, dass jeder Universitätslehrer in seinen politischen Überzeugungen frei sei und außerdem sei ein Privatdozent kein weisungsgebundener Beamter. Als Arons 1897 auf einem sozialdemokratischen Parteitag sprach, äußerte Kaiser Wilhelm II.Ich dulde keine Sozialisten unter (…) den Lehrern unserer Jugend an den Königlichen Hochschulen.[1]

Nicht zuletzt diese Willensäußerung zwang die preußische Regierung und den für das Hochschulwesen zuständigen Beamten Friedrich Althoff, gegen dessen Widerstreben, eine Lösung herbeizuführen. Da die Regierung kein direktes Eingriffsrecht auf die Anstellung von Privatdozenten hatte, wurde im Jahr 1898 ein Gesetz erlassen, dass nunmehr auch Privatdozenten der staatlichen Disziplinargewalt unterstellte. Da dieses Gesetz vor allem auf den Fall Arons zugeschnitten war, wird es „Lex Arons“ genannt. Dieses Gesetz steht in einem inneren Zusammenhang mit Versuchen in den 1890er Jahren das weitere Vordringen der Sozialdemokraten mit Hilfe von Ausnahmegesetzen zu verhindern. Das Lex Arons war das Einzige, dass die parlamentarische Hürde des preußischen Abgeordnetenhauses passierte. Umsturzvorlage oder Zuchthausvorlage dagegen scheiterten an der Mehrheit im Reichstag. Arons wurde auf Grundlage dieses Gesetzes suspendiert. Auf Grund der befürchteten Auseinandersetzungen mit den betroffenen Fakultät blieb Arons der einzige Fall auf den das Gesetz angewandt worden ist.

In der Öffentlichkeit und vor allem im wissenschaftlichen Raum haben der Fall und schließlich das Gesetz Debatten über die Freiheit der Wissenschaft ausgelöst. Unmittelbar nach der Novemberrevolution wurde Arons kurz vor seinem Tod von der neuen Regierung rehabilitiert.

Literatur

  • Thomas Nipperdey: Deutsche Geschichte 1866-1918. Bd.I: Arbeitswelt und Bürgergeist. München, 1998. ISBN 3-406-44038-X S.575
  • Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte Bd.3: Von der Deutschen Doppelrevolution bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges. München, 1995. S.1221f.

Weblinks

Wikipedia
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