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Legalisierung

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Bild:Disambig-dark.svg Dieser Artikel befasst die mit der Aufhebung eines Verbots. Für die Echtheitsbestätigung von Urkunden siehe unter Legalisation

Legalisierung bezeichnet die Aufhebung eines Verbots. Begrifflich ist die Legalisierung von der Entkriminalisierung zu unterscheiden, die lediglich die Verbotsnorm aus dem Katalog der strafrechtlichen Maßnahmen nimmt.

Eine Legalisierung kann sowohl an einen zukünftigen als auch an einen vergangenen Zeitpunkt anknüpfen, da sie für den Betroffenen stets die bessere Rechtsposition darstellt. Problematisch kann die Legalisierung sein, wenn sie für einen Dritten eine Belastung darstellt, die unrühmlich und negativ veändern kann.

Siehe auch: Legalisierung von Drogen

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