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Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung

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Bild:LMKV.jpg
Elemente der Kennzeichnung auf einer Mehlpackung

Die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) regelt in Deutschland die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die in Fertigpackungen an den Endverbraucher abgegeben werden.

  • Fertigpackungen sind Packungen, die in Abwesenheit des Verbrauchers befüllt und verschlossen wurden
  • Endverbraucher sind alle Haushalte. Ihnen gleichgestellt sind Gaststätten und »Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung«

Daher gilt die LMKV nicht für Packungen, die an »gewerbliche Weiterverarbeiter« verkauft werden – das sind z. B. Bäckereien, Konditoreien, Teigwaren- oder Pizzahersteller.

Ausgenommen sind Packungen, deren Oberfläche kleiner als 10 cm² ist.

Inhaltsverzeichnis

Elemente der Kennzeichnung

  1. die Verkehrsbezeichnung
  2. der Name oder die Firma und die Anschrift des Herstellers, des Verpackers oder Vertreibers
  3. das Verzeichnis der Zutaten (in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt ihrer Verwendung bei der Herstellung – ohne Mengenangabe)
    1. Quid-Regel – Mengenangabe doch erforderlich, wenn eine Zutat besonders hervorgehoben wird durch Wort oder Bild
  4. das Mindesthaltbarkeitsdatum oder, bei in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblichen Lebensmitteln, das Verbrauchsdatum
  5. die Mengenangaben/Füllmenge

Seit 25. November 2005 müssen in der EU auch Allergene in Lebensmitteln gekennzeichnet werden. Siehe Allergenkennzeichnung. (s.a. [1])


Basisdaten
Volltitel: Verordnung über die Kennzeichnung
von Lebensmitteln
Kurztitel: Lebensmittel-Kennzeichenverordnung
Abkürzung: LMKV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
FNA: 2125-40-25
Datum des Gesetzes: 22. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1625, 1626)
Inkrafttreten am: 3. August 1984
Neufassung vom: 15. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2464)
Letzte Änderung durch: Art. 3 VO vom 9. Oktober 2006
(BGBl. I S. 2260)
Inkrafttreten der
letzten Änderung: 1)
21. Oktober 2006
(Art. 5 VO vom 9. Oktober 2006)
1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Quellen

  1. Europäische Richtlinie zur Allergenkennzeichnung umgesetzt

Siehe auch

Weblinks

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