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Lebensborn

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Der Lebensborn e.V. war im nationalsozialistischen Deutschen Reich ein von der SS getragener, staatlich geförderter Verein, dessen Ziel es war, auf der Grundlage der Nationalsozialistischen Rassenhygiene und Gesundheitsideologie die Erhöhung der Geburtenrate durch Verringerung der hohen Abtreibungsrate herbeizuführen. Dies sollte durch anonyme Entbindungen nach unerwünschten Schwangerschaften und Vermittlung der Kinder zur Adoption erreicht werden.

Inhaltsverzeichnis

Ideologische Grundlagen des Lebensborns

Der „Lebensborn e.V.“ war ein Projekt Heinrich Himmlers, das sich vor allem an den beiden wichtigsten bevölkerungspolitischen Gründsätzen des Nationalsozialismus orientierte:

  • Rettung der „nordischen Rasse“ vor dem durch Geburtendefizite bedingten drohenden Untergang durch Steigerung der Geburtenrate

Der „Lebensborn e.V.“ war um die Umsetzung dieser Grundsätze im Bereich der Mütterfürsorge bemüht, was durch Einrichten von Heimen für die anonyme Entbindung geschah. Zentrales Anliegen des Vereins war die Vermeidung von Abtreibungen und damit die Erhöhung der Geburtenrate, jedoch keineswegs im Sinne der Kirchen, sondern im Sinne der „neuen Moral“ einer aktiven, rassisch bestimmten nationalsozialistischen Bevölkerungspolitik. Im Sinne der Nationalsozialistischen Rassenhygiene wurden in den Heimen zumindest anfänglich nur ledige Mütter aufgenommen, die selbst und bezüglich ihres Nachwuchses den strengen "Rassenhygienischen" Ansprüchen von SS-Bewerbern entsprachen.

Geschichte und Organisation

Geburtenrate und NS-Fürsorge

Seit dem Ersten Weltkrieg war die Geburtenrate in Deutschland stark gesunken, von 894.978 Lebendgeburten im Jahre 1920 auf 516.793 im Jahre 1932. In keinem anderen Industrieland gab es einen vergleichbaren Einbruch in der Geburtenstatistik.

Der vor allem durch den Ersten Weltkrieg bedingte Frauenüberschuss betrug über 2 Millionen. 1937 schätzte der Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei, Heinrich Himmler, die Zahl der Abtreibungen auf 600.000 bis 800.000 jährlich und damit deutlich über der Geburtenrate. Pro Jahr würden etwa 30.000 bis 40.000 Frauen an den Folgen einer Abtreibung sterben, in Folge unsachgemäßer Eingriffe würden etwa 300.000 Frauen pro Jahr auf Dauer unfruchtbar.

Um diesen Entwicklungen entgegen zu steuern, hatte im März 1934 die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV) das Hilfswerk Mutter und Kind gegründet, das enorme finanzielle Mittel, nämlich mehr als die Hälfte des gesamten Spendenaufkommens des Winterhilfswerks, erhielt. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe e.V. betreute uneheliche Kinder, deren Väter die Alimente verweigerten. Eheschließungen wurden mit Darlehen in Form von Bedarfsdeckungsscheinen für Möbel und Hausrat bis zu 1.000 RM gefördert.

In diesem sozialpolitischen Kontext ist auch die Einrichtung des „Lebensborn e.V.“ als konkurrierende SS-eigene Organisation zu sehen.

Vereinsgründung und Satzung

Der Verein „Lebensborn e.V.“ wurde am 12. Dezember 1935 auf Veranlassung Himmlers in Berlin gegründet. Die Organisation war als eingetragener Verein rechtlich selbständig, um als juristische Person Eigentumsrechte an Heimen etc. erwerben und auch Nicht-SS-Angehörigen den Beitritt ermöglichen konnte. Organisatorisch blieb jedoch der Verein der SS unterstellt. Finanziert wurde die Organisation durch Zwangsbeiträge der SS-Angehörigen. Kinderlose hatten die höchste Abgabe zu entrichten, ab vier Kindern (ehelich oder unehelich) endete die Beitragspflicht. Diese Maßnahme sollte SS-Angehörige anregen ihren „völkischen Verpflichtungen“ bezüglich Nachwuchsförderung nachzukommen.

Am 15. August 1936 eröffnete der „Lebensborn“ sein erstes Heim „Hochland“ in Steinhöring bei Ebersberg in Oberbayern. Das Heim verfügte anfangs über 30 Betten für Mütter und 55 für Kinder. Bis 1940 verdoppelte sich in etwa die Bettenzahl.

Geschäftsführer des „Lebensborn e.V.“ waren zunächst SS-Sturmbannführer Guntram Pflaum und ab dem 15. Mai 1940 bis Kriegsende SS-Standartenführer Max Sollmann; ärztlicher Leiter war von Anfang an SS-Oberführer Dr. med. Gregor Ebner.

Aufnahmebedingungen

Frauen, die sich um Aufnahme bewarben, sollten laut Satzung des „Lebensborns“ ursprünglich „in rassischer und erbbiologischer Hinsicht alle Bedingungen erfüllen, die in der Schutzstaffel allgemein gelten“. Entsprechend mussten die Frauen die gleichen Anforderungen erfüllen wie jeder SS-Bewerber bei der Aufnahme in die SS und bei der Heirat:

  • Vorzulegen war der Große Abstammungsnachweis, vulgo „Ahnentafel“ mit dem Nachweis der Vorfahren bis zum 1. Januar 1800, wie für die NSDAP und ihre Untergliederungen üblich.
  • Ein Erbgesundheitsbogen mit Angaben über mögliche erbliche Belastungen in der Familie war auszufüllen.
  • Ein Ärztlicher Untersuchungsbogen zum Nachweis der Gesundheit und zur „rassischen“ Beurteilung fasste die Untersuchungen durch SS-Ärzte, später wegen Ärztemangels auch durch andere zugelassene Ärzte zusammen.
  • Die Bewerberin musste einen Fragebogen zur Person, etwa nach Beruf, Krankenversicherung, Parteizugehörigkeit, Heiratsabsicht usw. ausfüllen, zudem einen handgeschriebenen Lebenslauf mit Lichtbildern vorlegen.
  • Unverheiratete werdende Mütter hatten außerdem eine Eidesstattliche Versicherung abzugeben, dass der angegebene Mann der Vater des Kindes sei.

Sämtliche Unterlagen musste gleichfalls der werdende Vater einreichen, der deshalb immer bekannt sein musste. Ausgenommen waren SS-Angehörige nur, wenn die Heiratsgenehmigung für die Mutter bereits vom Rasse- und Siedlungshauptamt erteilt worden war.

Im Laufe des Krieges wurden die stark ausgrenzenden Aufnahmekriterien ziemlich reduziert, so dass schließlich etwa 75% der Anträge bewilligt wurden. Die enormen Menschenverluste im Krieg und das wachsende Geburtendefizit bewogen dazu, auf Kosten der „rassischen Auslese“ „zwischen der notwendigen Quantität und der bestmöglichen [rassischen] Qualität“ Kompromisse zu schließen.

Betreuung in den Heimen

Als SS-eigene Organisation konnte der Lebensborn Entbindungen geheim halten. Eigene Standesämter und polizeiliche Meldeämter in den Lebensbornheimen durften eine erfolgte Geburt nicht an die Heimatgemeinde der ledigen Mutter weiterleiten.

War die Aufnahme bewilligt, konnte die Frau die Zeit der Schwangerschaft auf Wunsch auch weit entfernt vom Heimatort, bis einige Wochen nach der Geburt des Kindes in einem Heim des „Lebensborn e.V.“ zubringen. Bei ledigen Müttern übernahm der „Lebensborn e. V.“ die Vormundschaft.

Die Lebensborn-Heime waren während des Krieges beliebt, weil sie meist außerhalb von Bomberangriffen bedrohter Gebiete lagen und besser versorgt waren als die restliche Bevölkerung. Dank guter ärztlicher Betreuung meldeten sich immer mehr Ehefrauen von SS-Führern in den Heimen nur für die Entbindung an. Gegen Kriegsende lebten dort etwa gleichviel ledige Mütter wie Frauen von SS-Angehörigen. Zwischen den beiden Gruppen kam es verschiedentlich zu erheblichen Spannungen.

Lebensborn-Heime

Viele Lebensbornheime wurden in enteigneten jüdischen Anwesen eingerichtet. Manche kamen auch als Schenkungen zum Verein.

Heime in Deutschland in den Grenzen von 1937 (so genanntes Altreich)

  • „Hochland“ in Steinhöring bei Ebersberg (1936 - April 1945) - bei Einrichtung: 50 Betten für Mütter (M) und 109 für Kinder (K)
  • „Harz“ in Wernigerode (Harz) (1937) - 41 M / 48 K
  • „Kurmark“ in Klosterheide (Mark) (1937) - 23 M / 86 K
  • „Pommern“ in Bad Polzin (heute Polen) (1938 - Februar 1945) 60 M / 75 K
  • „Friesland“ auf dem Gut Hohehorst in Löhnhorst (heute Schwanewede) bei Bremen (1937 - Januar 1941) 34 M / 45 K
  • Kinderheim „Taunus“ in Wiesbaden (1939 - März 1945) - 55 K

Bis zum 31. Dezember 1939 wurden in den Heimen etwa 770 nichteheliche Kinder geboren, davon befanden sich noch 354 in Lebensbornheimen.

Heime im Gebiet des heutigen Österreichs (sog. „Ostmark“ bzw. „Alpen- und Donaureichsgaue“)

Heim im Gebiet des heutigen Polen

  • „Heimstätt“ in Smoszewo/Regierungsbezirk Zichenau (April - Juli 1944) - 22 Holzhäuser für ledige Mütter

Heime in anderen besetzten Gebieten

Luxemburg

Belgien

  • „Ardennen“ in Wegimont bei Lüttich (1943 - September 1944) - 30 M
    Aufnahme fanden, dem Militärverwaltungschef Belgien/Nordfrankreich zufolge, „werdende Mütter sog. germanischen Blutes..., die von reichsdeutschen Wehrmachtsangehörigen oder fremdländischen Angehörigen deutscher Hilfsorganisationen (Waffen-SS, Wallonische (SS-) Legion, Flämische SS, NSKK und dgl.), die sog. germanischen Blutes sind“ ein Kind erwarteten. Stillschweigend war der Lebensborn in Belgien offenbar dazu übergangen, auch rein ausländische Kinder zu betreuen, deren Mütter und Väter keine deutschen Staatsangehörigen waren.

Frankreich

Niederlande

  • „Gelderland“ in Nimwegen - 60 M / 100 K (Heim nicht mehr in Betrieb genommen)

Norwegen

  • „Heim Geilo (1942) - 60 M / 20 K
  • Kinderheim „Godthaab“ bei Oslo (1942) - 165 K (im Oktober 1943 mit 250 Kindern zwischen 3 Monaten und 4 Jahren belegt)
  • „Heim Hurdalsverk“ (1942) - 40 M / 80 K
  • „Heim Klekken“ (1942)
  • „Heim Bergen“ in Hop bei Bergen (1943) - 20 M / 6 K
  • Kinderheim „Stalheim“ (1943) - 100 K
  • „Stadtheim Oslo (1943) - 20 M / 6 K
  • „Stadtheim Trondheim (1943) - 30 M / 10 K
  • „Heim Os“ bei Bergen - 80 K (Heim nicht mehr in Betrieb genommen)

Bis zum 30. September 1944 wurden 6.584 Norwegerinnen in den dortigen völlig überbelegten Lebensborn-Entbindungsheimen aufgenommen.

Im Laufe des Kriegs wurden insgesamt 200-250 norwegische Kinder in fünf Lufttransporten in die Heime Kohren-Sahlis, Hohehorst und Bad Polzin gebracht. Sie wurden entweder von ihren Vätern aufgenommen oder kamen in Pflege mit dem Ziel einer späteren Adoption.

Geburtenstatistik (außer Norwegen)

31. Dezember 1939 1.571 (Lebendgeburten insgesamt) - davon ungefähr 770 unehelich geborene Kinder
31. Dezember 1940 2.400
1. April 1942 3.477
30. September 1943 5.000
11. Mai 1945 insgesamt 7.000 - 8.000 - davon knapp 5.000 unehelich geborene Kinder
11. Mai 1945 Heim „Hochland“ insgesamt 1.438

In Lebensbornheimen in Norwegen wurden bis Kriegsende ungefähr 12.000 Kinder geboren. In Steinhöring, wo alles begann, endete auch der Lebensborn. Als die amerikanischen Truppen gegen Steinhöring anrückten, verbrannten die Angestellten die Originalpapiere und ließen die aus allen Heimen hierher evakuierten Kinder zurück. Bei vielen Kindern konnte die Identität nicht geklärt werden.

Für die Diskriminierung der Tyskebarna und ihrer Mütter in Norwegen entschuldigte sich Ministerpräsident Kjell Magne Bondevik 1998.

Prozess gegen das SS-Rasse- und Siedlungshauptamt

Im Nürnberger Justizgebäude wurde vor einem US-Militärgericht im Rahmen des so genannten RuSHA-Prozesses vom 1. Juli 1947 bis 10. März 1948 gegen 14 Beschuldigte verschiedener SS-Hauptämter verhandelt, darunter auch gegen vier ehemalige führende Funktionäre des „Lebensborn e.V.“. In den Anklagepunkten, die sich auf ihre Tätigkeit im Lebensborn begründeten, wurden alle Angeklagten freigesprochen. Dabei handelte es sich um die einzigen Freisprüche im RuSHA-Prozess. In der Urteilsbegründung hieß es unter anderem:

„Aus dem Beweismaterial geht klar hervor, daß der Verein Lebensborn, der bereits lange vor dem Krieg bestand, eine Wohlfahrtseinrichtung und in erster Linie ein Entbindungsheim war. Von Anfang an galt seine Fürsorge den Müttern, den verheirateten sowohl wie den unverheirateten, sowie den ehelichen und unehelichen Kindern. Der Anklagevertretung ist es nicht gelungen, mit der erforderlichen Gewißheit die Teilnahme des Lebensborn und der mit ihm in Verbindung stehenden Angeklagten an dem von den Nationalsozialisten durchgeführten Programm der Entführung zu beweisen […] Der Lebensborn hat im allgemeinen keine ausländischen Kinder ausgewählt und überprüft. In allen Fällen, in denen ausländische Kinder von anderen Organisationen nach einer Auswahl und Überprüfung an den Lebensborn überstellt worden waren, wurden die Kinder bestens versorgt und niemals in irgendeiner Weise schlecht behandelt. Aus dem Beweismaterial geht klar hervor, daß der Lebensborn unter den zahlreichen Organisationen in Deutschland, die sich mit ausländischen nach Deutschland verbrachten Kindern befassten, die einzige Stelle war, die alles tat, was in ihrer Macht stand, um den Kindern eine angemessene Fürsorge zuteil werden zu lassen und die rechtlichen Interessen der unter seine Obhut gestellten Kinder zu wahren.“

Wikipedia
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Lebensborn-Kinder in Norwegen

Nach dem Krieg wurden vor allem in Norwegen eine große Anzahl Lebensbornkinder misshandelt, sexuell missbraucht, psychiatrisiert und zwangsadoptiert, was nicht wenige in den Suizid getrieben hat. In Norwegen attestierte ein Oberarzt allen Tyskebarna, „Deutschkindern“, aus den Lebensbornheimen nach Ende der Okkupation kollektiv die Diagnose „schwachsinnig und abweichlerisches Verhalten“. Die Begründung: Frauen, die mit Deutschen fraternisiert hätten, seien im allgemeinen „schwach begabte und asoziale Psychopathen, zum Teil hochgradig schwachsinnig“. Es sei davon auszugehen, dass ihre Kinder dies geerbt hätten. „Vater ist Deutscher“ genügte zur Einweisung. Teilweise waren sie auch medizinischen Versuchen mit LSD und anderen Rauschgiften ausgesetzt. Ihre Ausweispapiere wurden vernichtet, gefälscht oder bis 1986 als „Geheimmaterial“ zurückgehalten.

Nach jahrzehntelanger weitgehender Tabuisierung des Themas in der norwegischen Öffentlichkeit wurden seit Mitte der 80er Jahre immer mehr Bücher und Berichte über die Behandlung der Kriegskinder veröffentlicht. Zu den Nachkommen von deutschen Besatzungssoldaten mit Norwegerinnen gehört auch die Sängerin der früheren schwedischen Popgruppe ABBA, Anni-Frid Lyngstad.

Zuletzt 1998 lehnte eine Mehrheit des norwegischen Parlaments die Einsetzung einer Untersuchungskommission als „unnötig“ ab. Zwar wurden 1996 Opfer von Lobotomieversuchen entschädigt und 1999 von Norwegen enteignetes jüdisches Eigentum ersetzt, doch eine Entschädigung der „Deutschenkinder“ wurde abgelehnt.

Sieben „Kriegskinder“ verklagten 2001 die norwegische Regierung. Sie unterlagen aber, da die Verjährungsfrist in den 80-er Jahren abgelaufen war. Das Parlament wies die Regierung jedoch 2002 an, sich mit den Betroffenen zu einigen. Tatsächlich hat Norwegen mehr als 59 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges erstmals Entschädigungszahlungen an so genannte Kriegskinder angekündigt. Die bis zu 12.000 Kinder von norwegischen Müttern und deutschen Besatzungssoldaten sollten 20.000 bis 200.000 Kronen (bis zu 23.600 Euro) erhalten, schlug der norwegische Justizminister Odd Einar Dørum in Oslo vor. Entschädigt werden sollen sie für ihre nach Kriegsende erlittene Diskriminierung. „Kriegskinder“, die Dokumente über besonders schwere Misshandlungen vorlegen können, sollen die Höchstsumme von 200.000 Kronen bekommen. Wer keine Papiere dieser Art vorzuweisen hat, wird die Mindestsumme erhalten.

Wahrnehmung in der Öffentlichkeit

Bereits in der NS-Zeit entstanden Gerüchte über den Lebensborn als Ort des Lasters, über Paarungszwang und Pornographie. Auch nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in zahlreichen Büchern und einigen Filmen (u.a. „Lebensborn“, BRD 1961, „Pramen Života/Der Lebensborn“, Tschechien 2000) die Legenden von den „Zuchtfarmen der SS“ weiter gesponnen, in denen sich „fanatische BDM-Mädchen“ von „reinrassigen SS-Zuchtbullen“ hätten begatten lassen. Obwohl alle Behauptungen dieser Art eindeutig widerlegt sind, bestimmen sie in der Öffentlichkeit teilweise weiterhin das Bild vom Lebensborn. Die im Lebensborn geborenen Kinder konnten in den Heimen erzogen und gegebenenfalls – soweit sie den „Rasseanforderungen“ genügten – zur Adoption freigegeben werden. Bevorzugt wurden sie an Familien von SS-Angehörigen vermittelt.

Literatur

  • Georg Lilienthal: Der „Lebensborn e.V“. Ein Instrument nationalsozialistischer Rassenpolitik. Erw. Neuausg., Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 2003, ISBN 3-596-15711-0. (Standardwerk)
  • Kåre Olsen: Vater: Deutscher - Das Schicksal der norwegischen Lebensbornkinder und ihrer Mütter von 1940 bis heute. Campus-Verlag, Frankfurt am Main 2002, ISBN 3-593-37002-6.
  • Dorothee Schmitz-Köster: „Deutsche Mutter, bist Du bereit...“. Alltag im Lebensborn. 5. Aufl., Aufbau-Taschenbuch-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-7466-8094-8. (Einfühlsame Zeitzeugeninterviews mit ehemaligen Lebensbornmüttern und -kindern, Schwestern, Hebammen und Heimleitern.)
  • Kjersti Ericsson u. Eva Simonsen (Hrsg.): Children of World War II : the hidden enemy legacy. Erstausg., Berg, Oxford u.a. 2005, ISBN 1-8452-0207-4. (engl.; Aufsatzsammlung; mehrere Beiträge zum Thema "Lebensborn")
  • Franz W. Seidler: Lebensborn e.V. der SS - Vom Gerücht zur Legende. In: Uwe Backes, Eckhard Jesse u. Rainer Zitelmann (Hrsg.): Die Schatten der Vergangenheit: Impulse zur Historisierung des Nationalsozialismus. Um ein Nachw. erw. Taschenbuchausg., Verlag Ullstein, Frankfurt am Main - Berlin 1992, S. 291-317, ISBN 3-548-33161-0.
  • Gisela Heidenreich: Das endlose Jahr - Die langsame Entdeckung der eigenen Biographie - ein Lebensbornschicksal. 4. Aufl., Scherz-Verlag, Bern 2002, ISBN 3-502-18315-5; sowie: 1. Aufl., Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 2004, Reihe Tabu 160278, ISBN 3-596-16028-6. (Die berührende Spurensuche eines „Lebensbornkindes“ in historischem Kontext.)

Weblinks

Siehe auch: Erziehung im Nationalsozialismus

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