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Laufzeit

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Der Begriff Laufzeit wird in der Physik, der Akustik, der Elektrotechnik, der Informatik und in der Wirtschaft sowie im juristischen Bereich wie folgt verwendet:

  • In der Physik ist dieses allgemein die Zeit, die ein Signal zur Überwindung einer bestimmten Distanz benötigt, beispielsweise die Laufzeit des Schalls bis zum Eintreffen des Echos. Mit ihrer Hilfe sind durch Ortung einfache Entfernungsmessungen möglich, siehe Navigation, Echolot und Radar. Die Laufzeit von Lichtimpulsen kann zur Entfernungsmessung verwendet werden, siehe Elektronische Distanzmessung.
  • In der Informatik gibt es zwei Bedeutungen von Laufzeit:
  • In der Wirtschaftssprache bezeichnet Laufzeit z.B. die Zeit zwischen der Emission und der Rückzahlung eines festverzinslichen Wertpapiers, siehe Laufzeit (Wirtschaft).
  • Im Recht bei Verträgen bezeichnet Laufzeit die Gültigkeitsdauer eines Vertrages.
  • Im Postwesen bezeichnet die Laufzeit die Transportzeit einer Postsendung vom Absender zum Empfänger.
Bild:Disambig-dark.svg Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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