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Lastenhandhabungsverordnung

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Die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) ist eine deutsche Verordnung zur Umsetzung von EU-Richtlinien im Arbeitsschutz.

Die vollständige Bezeichnung lautet: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit (Artikel 2 der Verordnung zur Umsetzung von EG-Einzelrichtlinien zur EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz).

Fassung vom 4. Dezember 1996( BGBl. I S. 1842 ) in der geänderten Fassung vom 25. November 2003 (BGBL I S. 2304).

Die Zielsetzung besteht darin, die Gesundheitsgefahren, insbesondere Rückenerkrankungen, bei der manuellen Handhabung von Lasten zu minimieren (§1).

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Schutzmaßnahmen durchzuführen(§2), insbesondere:

  • Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung des Anhangs
  • Berücksichtigung der körperlichen Voraussetzungen der Mitarbeiter (§3)
  • Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter (§4).

Ein geeignetes Werkzeug zur Gefährdungsbeurteilung bei der Handhabung von Lasten ist die Leitmerkmalmethode der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

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