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Langzeitstudent
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Der Begriff Langzeitstudent ist ein gesetzliches Konstrukt einiger deutscher Bundesländer, mit dem diejenigen Studenten bezeichnet werden, die die Regelstudienzeit um eine bestimmte Anzahl an Semestern überschreiten.
Gängige Definitionen sind ein Überschreiten der Regelstudienzeit um 4 Semester oder aber die 1,5-fache Regelstudienzeit. Die Definition ist nicht ganz einheitlich.
Da die Regelstudienzeiten meist auf theoretischen Idealannahmen des Studienverlaufs basieren, die den tatsächlichen Studienbedingungen nicht selten widersprechen, liegt der Anteil der als Langzeitstudent klassifizierten Studenten in einigen Studiengängen bei 35 bis 50%. Auffällig ist insbesondere der hohe Anteil von Langzeitstudenten in geisteswissenschaftlichen Studiengängen.
Gründe für deutlich längere Studienzeiten sind
- sowohl in der sozialen Situation
- Teilzeitstudien auf Grund von Erwerbsarbeit
- Kindererziehung
- als auch durch die Studienbedingungen
- nicht stattfindende Veranstaltungen
- Gleichzeitigkeit von Pflichtveranstaltungen
- mehrjährige Abschlussarbeiten
- Nichtzulassung zu Veranstaltungen wegen Überfüllung und
- durch tatsächliches „Bummeln“ gegeben.
Ferner gibt es auch nicht wenige Scheinstudenten, die nur wegen des Semestertickets und anderen Vergünstigungen noch eingeschrieben sind. Auch wenn sie statistisch mit als Langzeitstudenten erfasst werden, kann man sie eigentlich nicht als solche bezeichnen, da sie die Ressourcen der Hochschulen gar nicht in Anspruch nehmen.
Beurteilung
Laut einer Erhebung des Deutschen Studentenwerks [1] üben 68% der Studierenden in Deutschland eine Erwerbstätigkeit aus, die das für das Studium notwendige Zeitbudget vermindert. Es gebe einen statistischen Zusammenhang zwischen der sozialen Herkunft und der Notwendigkeit studentischer Erwerbstätigkeit (wer „reiche Eltern“ habe, brauche meist nicht selbst erwerbstätig zu sein während des Studiums). Allerdings ist dieser Zusammenhang angesichts des deutschen BAföG-Systems zu hinterfragen. Weiterhin wird ein Zusammenhang zwischen studentischer Erwerbstätigkeit und dem Risiko, als „Langzeitstudent“ klassifiziert zu werden, angeführt. Jemand, der als Langzeitstudent eingestuft wird, sei somit überproportional häufig einer einkommensschwachen sozialen Schicht zuzuordnen. Nach Ansicht einiger Hochschulpolitiker wirke die Klassifizierung als Langzeitstudent insofern dem Prinzip der Chancengleichheit entgegen. Dem wird oft entgegengesetzt, dass ein Hochschulstudium als steuerfinanzierte Leistung von dem Langzeitstudenten in höherem Umfang in Anspruch genommen wird als von den anderen Studenten. Dabei entstehe dem Steuerzahler ein nicht unerheblicher finanzieller Schaden. Auch der für den jeweiligen Studenten eintretende - und insgesamt auch volkswirtschaftliche - Schaden eines späten Berufseintritts sei nicht zu unterschätzen. Um diesen Schaden abzuwenden, hätten die betreffenden Bundesländer den Begriff des Langzeitstudenten oft auch mit zusätzlichen Studiengebühren verknüpft und damit einen Anreiz für schnelleres Studieren geschaffen.
Siehe auch
Fußnoten
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