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Landwirt

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pflügender Landwirt früher

Ein Landwirt (lat.: Agricola) ist steuerlich jeder, der berufsmäßig Landwirtschaft betreibt, der den eigenen oder gepachteten Boden zur Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte bewirtschaftet. Dabei ist zwischen Vollerwerbs- und Nebenerwerbslandwirten zu unterscheiden. Regional sind noch weitere Unterscheidungen bekannt: Ackermann, Vollbauer, Halbbauer, Vollspänner, Halbspänner, Kossäte oder Köt(h)ner, Hintersiedler, Häusler oder Büdner. Diese früher gebräuchlichen Bezeichnungen waren auch Ausdruck einer Hierarchie im Sozialsystem der dörflichen Gemeinschaft.

Landwirt/in ist ein anerkannter Ausbildungberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Näheres zur Berufsbildung regelt eine Verordnung über die Berufsbildung zum Landwirt/zur Landwirtin. Link-Text

In Österreich wird umgangssprachlich zwischen den Hörndlbauern, die hauptsächlich Viehzucht und den Körndlbauern, die Ackerbau betreiben, unterschieden.

Die Berufsbezeichnung Landwirt ist ein Titel, zu dessen Führung die entsprechende Qualifikation nachzuweisen ist. Staatlich geprüfte Landwirte erwerben ihre Qualifikation an einer unteren und höheren Landwirtschaftsschule, die mindestens zwei Jahre umfasst. Sie endet mit einer staatlichen Prüfung. Voraussetzung für den Besuch der Schule ist die absolvierte Ausbildung zum Landwirt, die in Deutschland in der Regel drei Jahre dauert. Ein Jahr Vollzeituntericht an der Berufschule. Es folgen zwei Jahre Ausbildung im Dualen System. Um die Bezeichnung Landwirtschaftsmeister führen zu dürfen, ist die Fachschule zum Wirtschafter für Landbau zwei Wintersemester zu besuchen und anschließend ein Wintersemester Fachschule zur Meisterausbildung. Den Titel Landwirtschaftsmeister erhält man mit der staatlichen Meisterprüfung.

Bauern sind (umgangssprachlich) Landwirte und Viehzüchter. Eine genaue Abgrenzung ist nicht möglich, für die Bevölkerung der Großstädte sind alle Bauern, die irgendwie in Land- oder Viehwirtschaft arbeiten. Dies ist nicht korrekt, aber gebräuchlich. 'Landwirt' ist eine neuere, modernere Bezeichnung und nicht allgemein gebräuchlich, weil Bauern meist neben Landbestellung auch Viehzucht betreiben. Früher war der Beruf körperlich sehr schwer, Arbeitszeiten von 12-14 Stunden in den Monaten der Ernte waren normal. Die Motorisierung (Traktoren etc.) und ein verändertes Rollenbild führten dazu, dass eine solch strikte Geschlechtertrennung mittlerweile kaum noch vorzufinden ist.

Unter dem Schlagwort Energiewirt wird seit einigen Jahren darauf hingewiesen, dass Landwirte durch den Anbau von Biomasse und ihre energetische Verwertung einen Beitrag zur Energieproduktion leisten können. Viele Landwirte sind dabei gleichzeitig Rohstoffproduzenten und Betreiber von Kraftwerken, deren Stromeinspeisung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet wird bzw. von Kraftstoffen wie Biodiesel oder Bio-Ethanol.


Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

  • Erzeugung von gesunden, qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln pflanzlicher und tierischer Herkunft
  • Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft
  • Angebot von Dienstleistungen, z.B. im Bereich Freizeit und Erholung, Natur- und Landschaftspflege
  • Erzeugung von nachwachsenden Rohstoffen und Lieferant von Energie (z.B. Rapsöl, Biogas)
  • schonender Umgang mit den natürlichen Ressourcen Boden, Wasser, Luft sowie die Beachtung der ökologischen Zusammenhänge und des Tierschutzes
  • Management und Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes


Tätigkeitsbereiche

  • Pflanzenproduktion: Getreide- und Maisanbau, Hackfruchtanbau (z.B. Zuckerrüben, Kartoffeln), Ölfrüchteanbau (z.B. Raps), Hülsenfrüchteanbau (z.B. Erbsen, Ackerbohnen), Ackerfutterbau (z.B. Kleegras, Silomais), Grünlandbewirtschaftung
  • Tierproduktion: Milchviehhaltung, Rinderaufzucht oder Rindermast, Sauenhaltung und Ferkelerzeugung, Schweineaufzucht oder Schweinemast, Legehennenhaltung, Geflügelaufzucht oder Geflügelmast, Schafhaltung, Pferdehaltung


Voraussetzungen für die Berufsausbildung

Möglichst erfolgreicher Abschluss der Hauptschule. Höhere schulische Qualifikationen erleichtern die berufliche Aufstiegsfortbildung und sind Voraussetzung für ein Studium in der Landwirtschaft. Interesse an Natur und Umwelt sowie am Umgang mit Tieren Handwerkliches Geschick und kaufmännisches Verständnis Körperliches Leistungsvermögen und Ausdauer Schlepperführerschein (Klasse L bzw.T) ist von Vorteil


Dauer und Ablauf der Ausbildung

3 Jahre (ggf. 2 Jahre) in mindestens 2 Betriebszweigen der Pflanzenproduktion und 2 Betriebszweigen der Tierproduktion und begleitender Berufsschulunterricht Ergänzung durch überbetriebliche Lehrgänge Abschlussprüfung "Landwirt / Landwirtin" Die Ausbildungszeit kann auf Antrag auf zwei Jahre verkürzt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der verkürzten Zeit erreicht wird. Im allgemeinen erhalten eine Lehrzeitverkürzung nur Personen mit Fachhochschulreife oder Abitur oder Auszubildende die bereits einen Beruf erfolgreich abgeschlossen haben. Die Ausbildung erfolgt in Ausbildungsbetrieben. Es stehen Ausbildungsbetriebe mit verschiedenen Betriebszweigen, wie z. B. Ackerbau, Grünlandnutzung, Rinder- oder Schweinehaltung zur Verfügung. i Ausbildungsbetriebe zum Landwirt in Baden-Württemberg Berufsschule Der Berufsschulunterricht wird im 1. Jahr in Form des Vollzeitunterrichts, im 2. und 3. Jahr im Wechsel mit der betrieblichen Ausbildung (dual) an der landwirtschaftlichen Berufsschule erteilt. Überbetriebliche Ausbildung: Um der Spezialisierung des Berufs Rechnung zu tragen, werden in Baden-Württemberg folgende überbetriebliche und ergänzende Ausbildungsmaßnahmen angeboten: Lehrgänge (Rinderhaltung, Schweinehaltung, Landtechnik, Grünlandwirtschaft, Ackerfutterbau) Auszubildendentreffen (eintägige Schulungen) i Weitere Informationen (Berufsinformationen vom Arbeitsamt mit Rechtsgrundlagen)

Im Ausbildungsvertrag muß enthalten sein: - Dauer der Probezeit - Wochenarbeitszeit - Urlaubsanspruch - Vergütung - Dauer der Ausbildung - Pflichten und Rechte der Vertragspartner - Berufsschulbesuch/Berichtsheftführung u.a.

Der Ausbildungsvertrag muß dann zusammen mit dem Ausbildungsplan bzw den Zeugnissen, Schulzeugnisse, ärztliches Untersuchungszereugniss, sonstige Zeugnisse bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Verdienst während der Ausbildung und im Beruf?

Auskünfte dazu geben Kammer, Arbeitsagentur, Berufsverband, Arbeitgeberverband und Gewerkschaft

Fortbildungsmöglichkeiten

  • Staatliche geprüfte/r Wirtschafter/in des Landbaus
  • Landwirtschaftsmeister/in
  • Staatliche geprüfte/r Techniker/in des Landbaus
  • Staatlich geprüfte/r Agrarbetriebswirt/in
  • Fachagrarwirt/in in den Bereichen: Rechnungswesen, Landtechnik, Golfplatzpflege, Baumpflege und Baumsanierung, Hufpflege, Leistungs- und Qualitätsprüfung, Besamungswesen
  • Staatlich geprüfte/r Natur- und Landschaftspfleger/in
  • Fachhochschul- bzw. Hochschulstudium in der Landwirtschaft


Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten in der Landwirtschaft

Ein Großteil der ausgebildeten Landwirte und Landwirtinnen übernimmt den elterlichen Betrieb und führt ihn als Familienunternehmen weiter.

Der weitergehende Strukturwandel in der Landwirtschaft wird auch in Zukunft einen großen Bedarf an landwirtschaftlichen Fachkräften für immer mehr große Spezialbetriebe erforden. Auch im Dienstleistungsbereich der vor- und nachgelagerten Bereiche (vom Saat- und Futtermittelhandel bis zum Landmaschinenbau und zur Energiegewinnung) werden Landwirtinnen und Landwirte durch ständige Fort- und Weiterbildungen gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben.


Zur Einkommenssituation in der Landwirtschaft

Im „Ernährungs- und agrarpolitische Bericht der Bundesregierung“ wird folgender Rückgang der Einkommen der landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe ausgewiesen:

Wirtschaftsjahr Gewinn je Unternehmen in Euro

2000/2001 35.962 2001/2002 33.593 2002/2003 26.957


Seit einigen Jahren erleben die Haupterwerbsbetriebe erhebliche Einkommenseinbußen z.B durch den sinkenden Milchpreis.

• In der Alterssicherung der Landwirte erhalten Landwirte und Ehegatten mit niedrigem Einkommen (Summe der positiven Einkünfte) nach Einkommensklassen gestaffelte Zuschüsse zum Beitrag. Dabei wird bei Ehegatten das Einkommen beider Ehegatten addiert und jedem hälftig zugeordnet. Von den insgesamt 327.504 Ende 2003 anspruchsberechtigten Versicherten hatten 128.017 Personen bis zu einem Grenzeinkommen (alle Einkünfte) von 15.500 Euro im Jahr einen Anspruch auf Beitragszuschuss. Etwa 40.000 Personen wiesen ein Einkommen von weniger als 8.220 Euro/Jahr aus. Die Daten belegen die äußerst schlechte Einkommenssituation in der Landwirtschaft.

Zu der Verbesserung der Ertragslage im Jahr 2005 haben insbesondere die deutlichen Erlössteigerungen im Ackerbau durch höhere Preise für Getreide, Kartoffeln und Zuckerrüben beigetragen. Einkommensmindernd wirkten sich hauptsächlich der weitere Rückgang der Milchpreise, die trockenheitsbedingten geringeren Hektarerträge sowie die gestiegenen Aufwendungen aus .

Bei den einzelnen Produktionszweigen ergaben sich bei den landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieben für die verschiedenen Betriebsformen abweichende, teilweise entgegengesetzte Einkommensentwicklungen.

Informationen : i Agrarbericht 2005

Landwirtin reinigt das Melkgeschirr Landwirt sät Zwischenfrüchte aus BLV, Bonn/Foto: Thomas Stephan


Weitere Ausbildungsberufe aus dem Bereich der Landwirtschaft

  • Gärtner(in)
  • Tierwirt(in)
  • Forstwirt(in)
  • Fachkraft für Agrarservice Fischwirt(in)
  • Hauswirtschafter(in)
  • Brenner(in)
  • Molkereifachmann(frau)
  • Revierjäger(in)
  • Winzer(in)
  • Pferdewirt(in)
  • Milchwirtschaftliche(r) Laborant(in)


Ausführliche Darstellung der oben genannten Berufe unter:

i Berufsbildung im Agrarbereich in Baden-Württemberg

i Informationen über Beruf und Karriere in der Landwirtschaft

i Landwirtschaftliche Bertiebe in Kooperation mit Schulen (Praktika)

i Weitere Infos zur Berufsausbildung

Praktikumsbetriebe

Noch mehr Informationen zum Ausbildungsberufsbild Landwirt/in gibt es auch unter i www.ausbildungplus.de


Siehe auch

Weblinks

Wikipedia
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