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Landstände

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Als Landstände bezeichnet man die politischen Vertretungen der Stände in den europäischen Gesellschaften des Mittelalters und der frühen Neuzeit gegenüber dem jeweiligen Landesherrn.

In der Regel bildeten der Klerus, der Adel jeweils einen Stand (in einigen Ländern war der Adelsstand in den Herren- und Ritterstand geteilt), die Bürger und manchenorts die Bauern den dritten (bzw. vierten). Darunter bildete die Mehrzahl der Bevölkerung noch die unterständischen Schichten - zumeist die Bauern, alle unehrlichen Berufe und unfreien Gesindeleute.

Dabei variierte die Zusammensetzung des dritten Standes. In ihm konnten Vertreter der Städte, der Universitäten, einzelne Stadtbürger und in seltenen Fällen (Schweden, Schweiz, Tirol) auch freie Bauern vertreten sein. Die Gesamtheit der Landstände eines Herrschaftsgebietes wurde auch Landschaft genannt.

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