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Landkreis Wreschen

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Der preußisch-deutsche Landkreis Wreschen, anfangs „Peysern“ genannt, bestand in der Zeit zwischen 1818 und 1920 sowie 1939 und 1945.

Der Landkreis Wreschen umfasste am 1. Januar 1945:

  • 2 Städte,
  • 58 Gemeinden.

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

19. Jahrhundert

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand mit dem 1. Januar 1818 der neue Kreis Peysern im Regierungsbezirk Posen in der preußischen Provinz Posen. Er ging hervor aus dem früheren Kreis Peysern, dessen östlicher Streifen mit den Städten Slupce und Peysern aber bereits am 11. November 1817 wieder an Russland abgetreten worden war.

Der Kreis Peysern umfasste meist ländliche Gebiete um die Stadt Wreschen.

Das Landratsamt war nach der Abtretung der Stadt Peysern nach Wreschen verlegt worden. Dementsprechend änderte sich am 31. Juli 1819 auch der Kreisname in Wreschen.

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.

Am 1. Oktober 1887 wurden die Stadtgemeinde Zerkow und der Polizeidistrikt Zerkow aus dem Kreis Wreschen in den neuen Kreis Jarotschin eingegliedert.

20. Jahrhundert

Nach dem Inkrafttreten des Versailler Vertrages am 10. Januar 1920 gehörte der Kreis Wreschen nunmehr als Września dem polnischen Staat an.

Nach dem deutschen Einmarsch in Polen wurde zum 26. November 1939 der polnische Landkreis Września unter seinem deutschen Namen Teil des neugebildeten Reichsgaus Posen – später Wartheland – im neuen Regierungsbezirk Posen.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und wurde danach wieder Teil Polens.

Kommunale Gliederung

Der Kreis Wreschen gliederte sich anfangs in die Stadtgemeinden Miloslaw, Wreschen und Zerkow. Die Landgemeinden und selbstständigen Gutsbezirke waren anfangs in (kleineren) Woytbezirken (polnisch „wójt“ = deutsch „Vogt“) und später in (größeren) Polizeidistrikten zusammengefasst.

Nach dem deutschen Polenfeldzug wurde nur der Stadt Wreschen die Rechte einer Stadt im Sinne der im Deutschen Reich gültigen Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 verliehen. Die Stadt Miloslaw (eingedeutscht: Liebenstädt) und die übrigen Gemeinden wurden in Amtsbezirken zusammengefasst; Gutsbezirke gab es nicht mehr.

Ortsnamen

Durch unveröffentlichten Erlass vom 29. Dezember 1939 galten vorläufig hinsichtlich der bisher polnischen Ortsnamen die bis 1918 gültigen deutschen Ortsnamen. Diese globale Rückbenennung war möglich, da noch das gesamte deutsche Kartenwerk für die 1920 an Polen abgetretenen Gebiete (auch) die früheren deutschen Ortsnamen weitergeführt hatte.

Im laufe der nächsten Jahre erfolgten teilweise „wilde“ Eindeutschungen von Ortsnamen, meist auf Kreisebene. 1943 wurden durch Anordnung des Reichsstatthalters mit Zustimmung des Reichsinnenministers alle Namen, die Orte betrafen, die eine Post- oder Bahnstation besaßen, endgültig in einer deutschen Form festgelegt. Das waren, da meist „nicht deutsch genug“, lautliche Angleichungen, Übersetzungen oder freie Erfindungen, zum Beispiel:

  • Brudzewo: Brückenau
  • Borzykowo: Borstein,
  • Chwalbogowo: 1939: Lobau, 1943: Dietrichsfelde (Kr. Wreschen),
  • Königlich Neudorf: Königsneudorf,
  • Kornaty: Kornau
  • Ostrowo Kościelne: Ostrowo Geistlich
  • Miloslaw: 1939: Liebenau, 1943: Liebenstädt,
  • Mikuszewo: Meinitz
  • Neryngowo: Neringswalde
  • Oblatschkowo: 1939: Runddorf, 1943: Kringeln,
  • Orzechowo: Haseltal,
  • Schondorf: Schondorf (Kr. Wreschen),
  • Sokolniki: Sockelstein,
  • Stralkowo: Stralkau,
  • Szemborowo: 1939: Langdorf, 1943: Schembau,
  • Wilhelmsau: Wilhelmsau (Kr. Wreschen),
  • Wulka: 1939: Wulkau, 1943: Wulka.
  • Wszembórz: Schemmbusch

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