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Laienrichter

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Ein Laienrichter ist ein ehrenamtlicher Richter, welcher als Vertreter des Volkes neben dem Berufsrichter „das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht“ ausübt (§ 30 StPO). Laienrichter sind beispielsweise im Strafprozess die Schöffen.

Geschichtlich betrachtet geht das Amt des Laienrichters auf die politische Aufklärung im 19. Jahrhundert und die Emanzipation des Bürgertums zurück. Ein Argument für die Beteiligung von Laien am gerichtlichen Entscheidungsprozess war und ist, dass sie für Einflussnahmen aus der Obrigkeit weniger zugänglich als Berufsrichter sein können und häufig ein von juristischen Überlegungen unabhängiges, stärker in der Lebenswirklichkeit verwurzeltes Vorverständnis mit in die Urteilsfindung einbringen. Ein Argument dagegen sind die fehlenden juristischen Fachkenntnisse.

Bis zur sog. "Emminger-Verordnung" im Jahre 1924 sah die deutsche Strafprozessordnung in Schwurgerichtssachen noch ein echtes Geschworenengericht vor, bei dem die Laienrichter (Geschworene) allein über die Schuldfrage entschieden und die Berufsrichter nur für die Verhandlungsleitung und Strafzumessung zuständig waren.

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