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Kurzparken

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Kurzparken heißt Parken für einen kurzen Zeitraum (maximal wenige Stunden): um den räumlich begrenzten Parkplatz für möglichst viele Autofahrer nacheinander zu teilen. Meist verantworten die Kommunen diese Parkraumbewirtschaftung.

Inhaltsverzeichnis

Gebührenfreies Kurzparken

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Bild 291: Parkscheibe gem. § 41 Abs. 2 StVO-D

Das gebührenfreie Kurzparken, das Ortschaften heute oft nur noch in den Randgebieten zulassen, hatten viele bereits in den 1960er Jahren eingeführt. Man muss am Fahrzeug anzeigen, wann die Parkzeit begann

  • Österreich hatte gebührenfreies Kurzparken am 16. März 1959 in der Inneren Stadt Wiens eingeführt. Seither gibt es die Parkuhr, auf der man manuell den Parkbeginn einstellt. Ursprünglich war die maximale Kurzparkzeit 1,5 Stunden. Die Uhren hatten zwei feste Zeiger mit Beginn und Ende. Erst verschiedene Längen der Parkdauer machten den zweiten Zeiger überflüssig. Diese Parkuhren verteilten meist Firmen (als Werbeträger). Auch als das Gebührenpflichtige Parken eingeführt wurde, wurde in den meisten Orten trotzdem bis zu 15 Minuten gebührenfreies Parken beibehalten oder auf Grund von Musterprozessen wieder eingeführt.

Brötchentaste

Die Brötchentaste an einem Parkscheinautomaten soll Kurzparkern ein kostenloses Parken ermöglichen (im Volksmund: um mal eben Brötchen zu holen).

Eine solche Taste bedeutet einen freiwilligen Verzicht der Gemeinde auf Parkgebühren und soll die Attraktivität der Innenstadt erhöhen. Hierzu musste allerdings der Deutsche Bundestag erst § 6a, Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ändern (am 6. November 2003 zum 1. Januar 2004). Schon vorher hatten Kommunen wie etwa Daun und Wittlich, entgegen der Rechtslage "Brötchentasten". Der Duden nahm sie 2006 auf (24. Auflage). Gleichzeitig ist die Brötchentaste wieder umstritten: Die Stadt Bremen erhöhte zum 1. Juni 2006 die allgemeinen Parkgebühren, um die durch die Brötchentaste verursachten Mindereinnahmen zu kompensieren. In Frankfurt am Main beabsichtigt die Stadtverwaltung die Abschaffung der Brötchentastenfunktion. Auf dem Städtetag diskutierten Verkehrsplaner Vorwürfe der Kritiker, die Taste werde mißbraucht, bringe zu viele Autos in die Städte, erhöhe den Kontrollaufwand und die Argumente von Wirtschaftsplanern, die den mittelständischen Handel stärken wollen.

Gebührenpflichtiges Parken

Deutschland

In Deutschland stellten sie dazu lange sogenannte Parkuhren am Rand jedes Parkplatzes auf: Säulen mit einer mechanischen Uhr, die bei Einwurf von Münzen auf die verbleibende Parkdauer springt und sie anschließend herunterzählt. Die mechanischen Parkuhren ersetzen bis in die 2000er Jahre weitgehend Parkscheinautomaten. Sie sind immer für mehrere Parkplätze aufgestellt, geben nach Einwurf von Münzen (oder nach bargeldloser Bezahlung, z. B. per Geldkarte) einen Parkschein mit dem aufgedruckten Ende der Parkdauer aus. Der muss sichtbar hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeugs liegen.

Neuere Automaten ermöglichen das so genannte „Echtzeit-Parken“ oder „Parken mit ec-Karte“, bei dem man sich bei Ankunft mittels seiner Geldkarte oder ec-Karte registriert und diesen Vorgang bei Abholung des Fahrzeugs wiederholt, um die effektive Parkzeit zu bezahlen. Das vermeidet eine Überzahlung, wie an herkömmlichen Parkscheinautomaten häufig. Eine „Brötchen-Tasten-Zeit“, während der das Parken kostenlos ist, kann ebenfalls hinterlegt werden. Missbrauch oder Überbezahlung kommt nach ersten Erfahrungen nur noch sehr vereinzelt vor.

Die neueste Entwicklung sind Mobile Taschenparkuhren, auch Elektronische Taschenparkuhren genannt. Dies sind Kleingeräte mit Displayanzeige, die die Möglichkeit bieten, Parkgebühren bargeldlos zu entrichten. Sie funktionieren ähnlich einer Stoppuhr und verbrauchen dabei nach und nach die Parkwerte einer zuvor gekauften Guthabenkarte. Statt eines am Parkscheinautomaten gezogenen Parkscheins verbleibt das Gerät während des Parkvorganges auf dem Armaturenbrett des Fahrzeugs. Hauptvorteil ist die minutengenaue und damit gerechte Abrechnung, wobei auch hier eine „Brötchen-Tasten-Zeit“, während der das Parken kostenlos ist, hinterlegt werden kann.

Österreich

In Österreich wird bis heute ein Parkschein durch Ankreuzen von Datum und Zeit entwertet. Der Schein liegt unter der Windschutzscheibe des Fahrzeuges. Diesem System schlossen sich zahlreiche Landeshauptstädte an. Um des Kurzparken zu modernisieren, stellen heute viele österreichische Städte, ähnlich wie in Deutschland, Parkscheinautomaten auf.

Viele erlauben dennoch, bis zu 10 oder 15 Minuten kostenlos stehen zu bleiben. Dazu ist lediglich die Taste ohne Geldeinwurf zu drücken – und ein Parkschein für die kostenlose Zeit wird ausgedruckt.

Ende 2003 haben einige Städte auch mit der Entrichtung von Parkgebühren mittels Mobiltelefon, dem so genannten m-parking begonnen.

Je nachdem ob einzelne Parkplätze oder ganze Zonen sind es Kurzparkplätze oder Kurzparkzonen. Verkehrstafeln auch eine blaue Straßenmarkierung kennzeichnen sie, im Gegensatz zu Deutschland ohne Hinweisschilder an jedem Abschnitt der Parkzone – vielmehr bindet eine farbliche Markierung auf der Straße.

Kritik kommt naturgemäß von Anwohnern, die auch parken wollen. In Wien beispielsweise können sich Bewohner an Kurzparkzonen gegen eine jährliche Gebühr eine Abstellgenehmigung für uneingeschränktes Parken im entsprechenden Bezirk (Parkpickerl genannt) besorgen.

Nach und nach ausgedehnte Kurzparkzonen sperren in solchen Gebieten praktisch auch die arbeitende Bevölkerung vom Parken aus und zwingt sie, öffentliche Verkehrssmittel zu nutzen.

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