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Demonstration

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Eine Demonstration (von lat.: demonstrare, zeigen, hinweisen, nachweisen, Kurzform: Demo) ist eine in der Öffentlichkeit stattfindende Versammlung mehrerer Personen zum Zwecke der Meinungsäußerung. Soweit es sich dabei um eine Meinungsäußerung von rechtsgerichteten Personen handelt, spricht man jedoch von einem Aufmarsch.

In Deutschland ist das Demonstrationsrecht ein Grundrecht, das im Artikel 8 (Versammlungsfreiheit) des Grundgesetzes verankert ist. Eingeschränkt wird der Artikel 8 (und damit auch das Demonstrationsrecht) durch das Versammlungsgesetz.

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Demonstration am 22. März 2003 auf dem Stuttgarter Schlossplatz gegen den Irak-Krieg

Formen von Demonstrationen: Sitz- und Hungerstreik, Versammlungen, Demo-Kundgebungen, Schweigemärsche, Einzeldemos, Massendemos, friedliche und gewalttätige Demos. Demonstrationen finden meistens als Marsch oder Protestzug statt, oft auch nur oder verbunden mit einer stehenden Kundgebung. Sonderformen sind zum Beispiel Fahrraddemonstrationen wie die Tour de Natur oder mehrtägige Demonstrationen.

Die Themen von Demos sind vielfältig: gegen Regierungspolitik, gegen Tierversuche, für eine friedliche Welt, gegen Globalisierung, für mehr Umweltschutz, für oder gegen den Zuzug von Ausländern, für oder gegen einen Straßenneubau, gegen den Atommülltransport, sogenannten Gegendemonstrationen, für mehr Geld, für mehr Hochschulmittel, gegen Studiengebühren, usw.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Eine der großen globalen Demonstrationswellen im 20. Jahrhundert war die gegen den Vietnamkrieg. Bei der größten Demonstration am 15. Oktober 1969 kamen 250.000 Menschen zur Demonstration nach Washington, D.C., um gegen den Krieg zu demonstrieren. Weltweite Demonstrationen gab es auch im Jahr 2003 gegen den drohenden zweiten Golfkrieg.

In nichtdemokratischen Staaten, wie beispielsweise in den früheren Ostblockstaaten, waren nur staatlich angeordnete (Jubel-)Demonstrationen erlaubt. Andere Demonstrationen wurden gewaltsam niedergeschlagen (Bsp.: 17. Juni DDR). Ein weiteres Beispiel waren die Studentenproteste 1989 in der Volksrepublik China, die von der Armee mit Waffengewalt blutig beendet wurden (Platz des Himmlischen Friedens).

Andererseits nahmen die Montagsdemonstrationen 1989 in der Endphase der bankrotten DDR ein gewaltfreies Ende.

Demonstrationen in Deutschland

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CSD 2002 in Stuttgart

Historisch

Jährlich

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131. Montagsdemo in Stuttgart

Demonstrationen weltweit

Historisch

Jährlich

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Friedensdemo in den USA

Rechtliches

Demonstrationen müssen in Deutschland angekündigt, aber nicht angemeldet/genehmigt werden. Aufgrund der "Versammlungs-", "Meinungs-" und "Redefreiheit" , die in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung verankert sind, gibt es kein Demonstrationsverbot, es sei denn die Demonstration stört laut Polizei die öffentliche Sicherheit. So wurden beispielsweise im Februar 2002 in München 850 Personen die gegen die Sicherheitskonferenz demonstrieren wollten, in Gewahrsam genommen.

Demonstrationen, die nicht friedlich verlaufen, werden im Allgemeinen von der Polizei aufgelöst, um Gefahren für die Allgemeinheit zu verhindern (Gefahrenabwehr). Dies kommt gelegentlich unter anderem bei Demonstrationen von Ultra-Linken/Rechten, Massenkundgebungen mit Straßensperren (z.B Castortransporte) oder Besetzungen von öffentlichen Gebäuden, Plätzen oder Straßen vor. Wenn größere Menschenmengen zusammenkommen (beispielsweise Fußballspiele) ist die Polizei generell vor Ort, auch wenn nicht alle diese Versammlungen als Demonstration zu betrachten sind.

Das Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und durch Artikel 8 des Grundgesetzes garantiert, soweit Demonstrationen friedlich verlaufen und nicht die Grundrechte anderer Demonstranten oder unbeteiligter Personen verletzen. Es unterliegt jedoch gewissen Einschränkungen - zum Beispiel bezüglich des Ortes (Bannmeilen) - oder für bestimmte Berufsgruppen, wie Beamte und Richter.

Unter anderem in Deutschland, Österreich und einigen Kantonen in der Schweiz besteht auf Demonstrationen ein Vermummungsverbot, das den Teilnehmern untersagt, das Gesicht zu verdecken oder dazu bestimmte Gegenstände mitzuführen.

Siehe auch:

Berufsdemonstrant

Berufsdemonstrant ist ein polemisches Kunstwort, das dazu dient, Demonstranten das inhaltliche Anliegen abzusprechen. Wurde zumeist von Presse und Politikern bei übergreifenden Bewegungen wie Studentenprotest oder den Massenprotesten der 1980er gebraucht. Anfang der 1980er wurde im Zusammenhang mit überregionalen Ausschreitungen auch von reisenden Berufsdemonstranten gesprochen. Der Begriff beinhaltet den Vorwurf, die Demonstranten wären bezahlt oder würden nicht arbeiten und hätten deswegen Zeit zu demonstrieren. Noch heute wird der Begriff oft mit Demonstrationen bei Atommülltransporten in Zusammenhang gebracht, hier wird - vermutlich aufgrund erhöhter Bereitschaft, Widerstand gegen den Einsatz der staatlichen Gewalt zu leisten, oftmals auch von "gewaltbereiten" oder "krawallgebürsteten" Berufsdemonstranten gesprochen.

Siehe auch

Literatur

  • Cobler u.a.: Das Demonstrationsrecht. dtv, 1983, ISBN 3-499-15346-7
  • Dieter Rucht: Protest in der Bundesrepublik Deutschland: Strukturen und Entwicklungen. Frankfurt/Main: Campus, 2001, ISBN 3593364514

Weblinks

<imagemap>-Fehler: Bild ist ungültig oder nicht vorhanden Commons: Demonstrationen – Bilder, Videos und/oder Audiodateien
wikt:
Wiktionary
Wiktionary: Demonstration – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen
Wikipedia
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