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Gesundheits- und Krankenpfleger

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Gesundheits- und Krankenpflegerin

Gesundheits- und Krankenpfleger/in ist ein Ausbildungsberuf des Teilbereichs Krankenpflege im deutschen Gesundheitswesen, ehemals als Krankenschwester bzw. -pfleger bekannt. Eng verwandte Berufsbilder sind Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in und Altenpfleger/in.

Inhaltsverzeichnis

Neue Berufsbezeichnung

Durch Beschluss des Bundestages vom Juli 2003 wurde das alte Krankenpflegegesetz (KrPflG) von 1985 novelliert. Am 1. Januar 2004 trat das neue Krankenpflegegesetz in Kraft, welches die im Titel genannte neue Berufsbezeichnung für zukünftig ausgebildete Krankenpflegekräfte mit sich bringt. Die neue Bezeichnung hat somit die alten Namen Krankenschwester bzw. Krankenpfleger abgelöst. Nach altem Gesetz ausgebildete Pflegekräfte dürfen wahlweise die alte oder die neue Bezeichnung verwenden. Der neue Name soll ein in Zukunft erweitertes Aufgabenspektrum in Richtung Gesundheitsvorsorge und Beratung zum Ausdruck bringen.

Ausbildung

Die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung gliedert die Ausbildung zukünftig in 2100 Theorie- und 2500 Praxisstunden. Voraussetzung für eine Ausbildung zu Gesundheits- und Krankenpfleger/in ist ein guter Realschulabschluss, Abitur oder ein Hauptschulabschluss mit einer mindestens zweijährigen, erfolgreich beendeten Berufsausbildung. Das Mindestalter für die Auszubildenden ist nicht mehr festgesetzt. Der Unterricht orientiert sich vermehrt an fächerübergreifenden Lernfeldern. Der Lehrstoff wird auch in Lernbereichen wie der Anatomie, Chirurgie, Inneren Medizin etc. vermehrt durch Lehrende für Pflegeberufe durchgeführt, externe ärztliche Dozenten verlieren hier an Bedeutung. Die Ausbildung zum/zur Gesundheits- und Krankenpfleger/in dauert in Deutschland drei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Die Ausbildung findet an staatlich anerkannten, Krankenhäusern angeschlossenen Gesundheits- und Krankenpflegeschulen statt.

Die theoretische Ausbildung umfasst folgende Wissensgrundlagen:

Der Unterricht beschränkt sich dabei nicht auf reine Wissensvermittlung, sondern beinhaltet Demonstration und Einübungen zahlreicher Handlungsabläufe aus der praktischen Pflege: Körperpflege des Patienten, Verbände anlegen, Vorbeugung und Pflege von Druckgeschwüren, Wundversorgung, Medikamente fachgerecht verabreichen und Essen anreichen sind nur einige Beispiele.

Die praktische Ausbildung findet in den ersten beiden Jahren in den folgenden Gebieten statt:

1. Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der stationären Versorgung in den Fachgebieten

2. Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der ambulanten Versorgung.

Im Gegensatz dazu findet im dritten Jahr die Ausbildung zu großen Teilen in der stationären Versorgung in den Fachgebieten

  • Chirurgie,
  • Innere Medizin und
  • Psychiatrie statt.

Diese besondere Aufteilung zwischen den ersten beiden und dem dritten Jahr wurde mit der Novellierung des gesetzlichen Rahmenbestimmungen als Teil erster Reformen eingeführt. Dadurch soll eine gemeinsame theoretische und praktische Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zumindest in den ersten beiden Jahren ermöglicht werden. Das dritte Jahr gilt dabei als Differenzierungszeitraum, in welchem die Auszubildenden die jeweils spezifische theoretische und praktische Ausbildung erhalten.

Nach dem neuen Krankenpflegegesetz wird der Unterricht in 4 Lernbereiche unterteilt:

  • Pflegerische Kernaufgaben,
  • Ausbildungs- und Berufssituation von Pflegenden,
  • Zielgruppen, Institutionen und Rahmenbedingungen pflegerischer Arbeit und
  • Gesundheits- und Krankenpflege bei speziellen PatientInnengruppen.

Die Ausbildung endet mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung. Sollte eine dieser Prüfungen nicht erfolgreich abgeschlossen werden, so hat man die Möglichkeit, diese einmal zu wiederholen. Nach erfolgreichem Abschluss erlangt man die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „examinierte/r Gesundheits- und Krankenpfleger/in“.

Bereits seit geraumer Zeit gibt es verschiedenste Überlegungen, die Ausbildung zu reformieren, z. B. die Pflegeausbildung von Krankenhausschulen an Fachhochschulen oder an Berufsschulen zu verlagern. Jedoch hat sich bisher kein Vorschlag durchsetzen können. Mit der Novellierung des Krankenpflegegesetzes im Jahre 2004 hat es zwar eine kleine Reform gegeben, die die Ausbildung praxisorientierter gestalten soll, aber die Diskussion um eine tiefgreifendere Reform geht weiter [1].

Pionierin auf dem Gebiet der Ausbildung von Krankenpflegepersonal war Mitte des 19. Jahrhunderts die Engländerin Florence Nightingale. Ihr ist es zu verdanken, dass die Krankenpflege heute zu den anerkannten Berufen zählt.

Ende 2004 waren in Deutschland 713.000 Personen als Gesundheits- und KrankenpflegerInnen angestellt. Hiervon waren 608.000 Frauen, also 85,3 Prozent.

Fort- und Weiterbildung sowie Aufstiegsmöglichkeiten

  • Fachkrankenschwester/-pfleger (z. B. für Intensivpflege und Anästhesie, OP-Dienst, Psychiatrie, Ambulante- und Gemeindekrankenpflege, Rehabilitation, Dialyse oder Hospiz- und Palliativpflege, Onkologie, Krankenhaushygiene)
  • Möglichkeit zur verkürzten Zusatzausbildung zum Rettungsassistenten
  • Weiterbildung zur Praxisanleiterin
  • Weiterbildung zur Stationsleitung
  • Weiterbildung zur Pflegedienstleitung-> "Auslaufmodell" (meist Pflegestudium gefordert)
  • Weiterbildung zum Qualitätsbeauftragten und internen Auditor
  • Weiterbildung zum Qualitätsmanager im Gesundheitswesen
  • Weiterbildung zum externen Auditor im Gesundheitswesen
  • Studium an Fachhochschulen: u. a. Pflegemanagement/Pflegeleitung, Pflegewissenschaft, Pflegepädagogik, Gesundheitsmangagement u. Betriebswirt im Gesundheitswesen, Gesundheits- oder Medizininformatik
  • Ausbildung zum Heilpraktiker oder Heilpraktiker f. Psychotherapie
  • oder Studium der Humanmedizin (wenn Hochschulreife vorhanden)
  • Selbständigkeit: Gründung eines Pflegedienstes oder einer Pflegestation (Abschluß einer qualifizierten Ausbildung in Pflegeleitung z.B. Dipl.-Pflegewirt / FH vorausgesetzt)
  • Tätigkeit im Ausland (z.B. Skandinavien, Schweiz, Österreich, Irland, England, Australien,etc.)

Typische Arbeitsbereiche

Verdienst/Einkommen

In staatlichen und kommunalen Einrichtungen, wie zum Beispiel Landeskrankenhäusern, erfolgt die Bezahlung nach dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TvöD). Das Grundgehalt wird durch teilweise abgabenfreie Zuschläge wie Ortszulage, Schichtzulage, Tarifzulage, Psychiatriezulage oder bei Nachtarbeit (Nachtzuschlag) ergänzt. (ca. 1500,- bis 1900,- Euro netto mtl. derzeit je nach Alter, Familie, etc.).

Kirchliche Arbeitgeber bezahlen meist einen an den TvöD angelehnten Tarif.

Bei privaten Arbeitgebern wie Krankenhauskonzernen (z. B. Asklepios-, Helios- oder Sana-Kliniken), gibt es oft Haustarifverträge, die vom TvöD abweichen können. Oft sind hier auch leistungsabhängige Gehaltskomponenten üblich. Die meisten Krankenhäuser zahlen noch Beiträge für eine tariflich vereinbarte ergänzende Altersversorgung (Betriebsrente), z. B. in die Kirchliche Zusatzversorgungskasse.

Bis zum Jahr 1955 erhielten Krankenschwestern im Öffentlichen Dienst (Tarifvertrag) noch 5 % weniger Gehalt als Krankenpfleger. Begründet wurde das mit der körperlich schwereren Arbeit der Pfleger, die aber in der Praxis nicht erkennbar war. Den Vertrag hatte die Gewerkschaft ÖTV mit abgeschlossen. Trotzdem unterstützte der ÖTV-Bezirk Hamburg eine Reihe von Krankenschwestern, um auf gerichtlichem Wege diesen Unterschied aufzuheben. Die Stadt Hamburg zahlte nach dem positiven Gerichtsurteil an alle bei ihr beschäftigten Krankenschwestern den vollen Lohnausgleich rückwirkend für zwei Jahre. Im nächsten Tarifvertrag wurde der Unterschied aufgehoben (nachlesbar im Jahresbericht 1955 oder 1956 des ÖTV-Bezirks Hamburg).

Siehe auch

Weblinks

Quellen

  1. http://gesundheit-soziales.verdi.de/berufliche_bildung/krankenpflegegesetz
Wikipedia
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