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Krankenpflegeschule

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Unter Krankenpflegeschulen versteht man Bildungseinrichtungen zur Erlernung von Pflegeberufen. Es gibt sowohl private als auch staatliche Krankenpflegeschulen.

Inhaltsverzeichnis

Krankenpflegeschulen in Deutschland

Die Rahmenbedingungen für die Gestaltung einer staatlich anerkannten Krankenpflegeschule sind in Deutschland im Krankenpflegegesetz geregelt. Sofern die Ausbildung in der Krankenpflege nicht im Schulrecht eines Landes weiter geregelt wird und an anderen Schulformen angesiedelt wurde (beispielsweise Berufsfachschulen für Pflege), müssen diese an einem Krankenhaus angeschlossen sein oder zumindest damit in Verbindung stehen (z. B. durch Kooperationsverträge).


Zur Erlangung der staatlichen Anerkennung müssen Krankenpflegeschulen folgende Mindestanforderungen erfüllen:

  1. Eine hauptberufliche Schulleitung durch eine entsprechen qualifizierte Fachkraft mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung,
  2. Nachweis einer im Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze ausreichenden Zahl fachlich und pädagogisch qualifizierter Lehrkräfte mit entsprechender Hochschulausbildung für den theoretischen und praktischen Unterricht,
  3. Vorhaltung der für die Ausbildung erforderlichen Räume und Einrichtungen sowie ausreichender Lehr- und Lernmittel,
  4. Sicherstellung der Durchführung der praktischen Ausbildung nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV) mit entsprechend geeigneten Einrichtungen (u. a. Krankenhäuser, Ambulante Pflegedienste).


Darüber hinaus kann jede Landesregierung weitergehende landesrechtliche Regelungen aufstellen, die das Nähere zu den Mindestanforderungen bestimmen. Das kann sich zum Beispiel auf die Schulgröße und -ausstattung (meist in Form eines Landeslehrstättengesetzes), die verbindliche Anwendung eines bestimmten Rahmenlehrplans sowie die Auswahl und Festlegung bestimmter Studiengänge zur Erlangung der oben geforderten Hochschulqualifikation der Leitung bzw. Lehrkräfte beziehen.

Krankenpflegeschulen in Österreich

In Österreich sind die wesentlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Gesundheits- und Krankenpflegeschulen in der Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungsverordnung (GuK-AV) festgelegt. Je nach fachlicher Ausrichtung wird dabei unterschieden in

  1. Schulen für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege,
  2. Schulen für psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege,
  3. Schulen für Kinder- und Jugendlichenpflege.


Der Direktor einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege hat die fachspezifische und organisatorische Leitung der Bildungseinrichtung inne. Daneben gibt es noch die medizinisch-wissenschaftliche Leitung, die insbesondere zu Qualitätssicherung der von Ärzten vorzutragenden Unterrichtsfächer dient.

Weitere Festlegungen der GuK-AV beinhalten u.a. didaktische Grundprinzipien sowie räumliche Mindestanforderungen. So muss eine Schule neben einer ausreichende Anzahl an Unterrichtsräume eine Bibliothek, Arbeits-, Aufenthalts- und Sozialräume für die Lehr- und Fachkräfte, Aufenthalts- und Sozialräume für die Schüler und Räume für die Administration verbindlich vorhalten.

Siehe auch

Weblinks

Wikipedia
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