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Konversion
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Die Synonyme Konversion und Konvertierung haben mehrere Bedeutungen:
- in der Religion, der Übertritt zu einer anderen Glaubensgemeinschaft, siehe Konversion (Religion)
- in der Informatik die Änderung eines Datenformates, siehe Konvertierung (Informatik), Konverter
- in der Technik den Umbau oder die Umwandlung einer Konstruktion, siehe Konversion (Technik)
- in der Chemie eine Umwandlung von Stoffen, siehe Chemische Reaktion
- in der Physik eine spezielle Form des Kernzerfalls, normalerweise als "Innere Konversion" oder "internal conversion" bezeichnet
- in der Wirtschaft, siehe Konversion (Währung)
- in den Raumwissenschaften auch der Umbau von Gebäuden oder Flächen, z.B. alten Fabriken oder ehemaligem Militärgelände, so dass sie anschließend einem anderen Zweck dienen können (Flächenkonversion), siehe Konversion (Bauwesen)
- unter Rüstungskonversion versteht man die Umstellung von Rüstungsbetrieben auf zivile Produktion. In der ehemaligen Sowjetunion werden Betriebe, die die Produktion in diesem Sinne umgestellt haben, als Konversionsbetriebe bezeichnet.
- in der Linguistik, siehe Konversion (Linguistik)
- in der Medizin, wenn sich Beschwerden in einem Bereich (psychisch) zu Beschwerden in einem anderen Bereich (somatisch) umsetzen, siehe Konversion (Medizin)
- in der existenzialistischen Philosophie Sartres bezeichnet man mit Konversion (Philosophie) den Übergang von der "komplizenhaften" Reflexion zur "reinen" Reflexion.
- in der Psychologie ist für Moscovici (1969, 1979, 1980) eine private Meinungsübernahme einer Minderheitsmeinung eine Konversion. Minderheitsmeinungen lösen nach Moscovici in Gruppen eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem umstrittenen Objekt aus. Diese Auseinandersetzung resultiert jedoch aufgrund von Sanktionierungen der Mehrheit oft nicht in einer öffentlichen Übernahme der Minderheitsmeinung, sondern nur in privater Zustimmung.
- im E-Commerce (elektronischen Handel) versteht man unter Konversion die Verwandlung eines Website-Besuchers/Newsletter-Lesers in einen Kunden, siehe Konversionsrate
- in der Rechtswissenschaft ist Konversion die Umdeutung eines nichtigen Rechtsgeschäftes (§140 BGB)
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