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Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
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Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, abgekürzt CEDAW (englisch: Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women) ist ein internationales Übereinkommen der Vereinten Nationen zu Frauenrechten. Sie wurde am 18. Dezember 1979 verfasst und trat am 03. September 1980 in Kraft.
Bisher haben 184 Staaten unterschrieben, u.a. aber Iran, Somalia oder Sudan noch nicht (Stand: 11. August 2006). Die große Zahl der Unterzeichner-Staaten darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es eine immense Zahl an Vorbehalten gibt, somit nicht alle unterzeichneten Staaten sich zu allen Artikeln des CEDAW verpflichten.
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Definitionen und Inhalte
Die "Diskriminierung der Frau" wird wie folgt definiert:
„... jede mit dem Geschlecht begründete Unterscheidung, Ausschließung oder Beschränkung, die zur Folge oder zum Ziel hat, dass die auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau gegründete Anerkennung, Inanspruchnahme oder Ausübung der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch die Frau - ungeachtet ihres Familienstands - im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, staatsbürgerlichen oder jedem sonstigen Bereich beeinträchtigt oder vereitelt wird“
– Artikel 1
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Die Vertragsstaaten verurteilen jede Form von Diskriminierung der Frau; sie kommen überein, mit allen geeigneten Mitteln unverzüglich eine Politik zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau zu verfolgen (Artikel 2). Als Maßnahmen werden neben entsprechenden Gesetzes- und Schutzmechanismen auch Tribunale und öffentliche Institutionen genannt.
Zwar waren Frauen schon durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vor Diskriminierung durch das Geschlecht geschützt, doch CEDAW ging noch weiter, indem es die Verantwortlichkeit der Vertragsstaaten für Rechtsverletzungen auf nicht-staatliche Akteure erweiterte. Dies stellt einen großen Fortschritt dar, da Diskriminierungen und Rechtsverletzungen an Frauen meist nicht von staatlicher Seite erfolgen, sondern sich in der „Privatsphäre“ abspielen. Ein weiterer Fortschritt war das konkrete Aktionsprogramm, das die Vertragsstaaten zur Durchführung von Maßnahmen verpflichtet, die nicht nur die rechtliche (de jure), sondern auch die tatsächliche (de facto) Gleichberechtigung von Frau und Mann herbeiführen sollen.
Der Sachverständigenausschuss
Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Committee on the Elimination of Discrimination against Women/CEDAW) besteht aus 23 Experten aus unterschiedlichen UN-Mitgliedsstaaten. Dieser Sachverständigenausschuss hat das Ziel, die Einhaltung der Konvention zu überwachen. Dazu trifft er sich zweimal im Jahr und prüft die Berichte, die die unterzeichneten Staaten alle vier Jahre abzugeben haben.
Das Zusatzprotokoll (Fakulativprotokoll)
1999 verfasste die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Zusatzprotokoll zu CEDAW. Das Protokoll beschreibt eine Prozedur, durch die einzelne Frauen oder Gruppen nationale Rechtsverletzungen bezüglich CEDAW direkt an das Komitee berichten können. Bis zum September 2006 hatten 81 Staaten das Zusatzprotokoll unterschrieben.
Kritik
CEDAW ist teilweise umstritten wegen einiger Aussagen, die von manchen Personen als radikaler Feminismus eingestuft werden. Islamische Staaten argumentieren gegen CEDAW auch mit dem Hinweis, es sei eine Konvention, die nur auf westlichen Kulturen basiere. Sie sehen Widersprüche zwischen der Sharia und Artikel 1. Andere Stimmen kritisieren, dass keine Sanktionsmöglichkeiten vorgesehen sind und im Vergleich mit andere UN-Menschenrechtsorganen dem Frauenkonventionsausschuss nur geringe finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt wurden. Die Bearbeitungszeit ist sehr lang, und viele Staaten kommen ihrer Berichtspflicht nicht nach. Ferner ist der Ausschuss formal nicht ermächtigt, Informationen von Nichtregierungsorganisationen zu nutzen. Andere Kritiker sehen die Gefahr, dass durch CEDAW ein Doppel-Menschenrechtsstandard geschaffen wird, daher ein normaler Standard für Männer und einer mit spezieller Aufmerksamkeit versehener, auf Frauen gerichteter Standard.
Weblinks
- Offizielle Seite der UN zu CEDAW (engl.)
- amnesty international mit dem deutschen Text der CEDAW
- Informationen zu Frauenrechten auf dadaloswar:CEDAW
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