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Konstitutionelle Monarchie

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Regierungsformen der Welt

Republikanische Staatsform

██ Präsidentielles Regierungssystem

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██ Parlamentarische Monarchie

██ Konstitutionelle Monarchie

██ Absolute Monarchie

sonstige

██ Staaten mit Einparteiensystem

██ Militärdiktatur

Stand: April 2006
Wikipedia
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Die konstitutionelle Monarchie ist eine Sonderform der Monarchie, in der die Macht des Fürsten oder Königs durch eine geschriebene Verfassung (Konstitution) mehr oder weniger stark eingeschränkt wird.

Es existiert in der Regel ein Parlament, das die Gesetzgebung entweder allein oder in Kooperation mit dem Monarchen wahrnimmt. Die Entlassung der Regierung bleibt in konstitutionellen Monarchien dem Herrscher überlassen (z. B. im Deutschen Reich 1871-1918), wenn es Aufgabe des Parlaments ist, wird diese Staatsform dann parlamentarische Monarchie genannt. Steht es laut Verfassung sowohl dem Monarchen als auch dem Parlament zu, die Regierung abzusetzen, so handelt es sich um eine Mischform. So ist dies z. B. im Vereinigten Königreich der Fall. Abgesehen von den Kleinstaaten Luxemburg, Andorra, Liechtenstein, Monaco und dem Staat der Vatikanstadt sind die heute in Europa existierende Königreiche und Fürstentümer parlamentarische bzw. zumindest konstitutionell-parlamentarische Monarchien. Ihre Herrscher sind nur mehr Staatsoberhäupter mit beinahe ausschließlich repräsentativen Funktionen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die älteste konstitutionelle Monarchie im modernen Sinne ist Großbritannien. Hier ging die Legislative bereits im 17. Jahrhundert vollständig an das gewählte Parlament über, das im 18. Jahrhundert auch die Exekutive weitgehend seiner Kontrolle unterwerfen konnte.

Konstitutionelle Monarchien entstanden aber vorwiegend im 19. Jahrhundert, entweder, indem die Rechte bisher absolut regierender Fürsten durch meist nach Revolutionen, Krisen oder Umbrüchen von den Untertanen erzwungene Verfassungen eingeschränkt wurden (z. B. Frankreich ab 1791 durch die Französische Revolution, Österreich-Ungarn im Österreichisch-Ungarischen Ausgleich von 1867), oder durch die organische Weiterentwicklung und Modernisierung einer ständischen Monarchie (z. B. Schweden). Bei der Neubildung monarchischer Staaten (z. B. Belgien 1830) wurde im 19. Jahrhundert stets ein Verfassungsstaat errichtet. Von den Staaten des Deutschen Bundes erhielt 1816 zuerst das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach eine Verfassung und wurde damit zur konstitutionellen Monarchie. Eine Liste bestehender Monarchien befindet sich im Artikel Monarchie.

Schema

Bild:Konstitutionelle Monarchie1.svg

Das Schema zeigt den Ablauf in der konstitutionellen Monarchie im Deutschen Kaiserreich (1871-1918).

Allgemein sieht ein Schema für eine konstitutionelle Monarchie wie folgt aus:

Bild:Flowchart Konstitutionelle Monarchie.png

Literatur

  • Christian Hermann Schmidt: Vorrang der Verfassung und konstitutionelle Monarchie. Eine dogmengeschichtliche Untersuchung zum Problem der Normenhierarchie in den deutschen Staatsordnungen im frühen und mittleren 19. Jahrhundert (1818–1866). (=Schriften zur Verfassungsgeschichte. 62). Berlin 2000. ISBN 3-428-10068-9
  • J. Ulbrich: Das Staatsrecht der österreichisch-ungarischen Monarchie (=Handbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart in Monographien. Bd. 4: Staatsrecht der außerdeutschen Staaten. I). Freiburg i. Br. 1884

Quelle

Grundgesetz über die Landständische Verfassung des Großherzogthums Sachsen-Weimar-Eisenach. Weimar, den 5. Mai 1816. Weimar 1816. (erlassen von: Karl August, Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach)

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