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Konsortium

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Ein Konsortium (v. lat.: consors, -rtis = „Schicksalsgenosse“) ist eine befristete Vereinigung von zwei oder mehr rechtlich und wirtschaftlich selbständig bleibenden Unternehmen (z. B. Banken, Unternehmen oder Kaufleuten) zur Führung eines gemeinsamen, genau abgegrenzten Geschäftes. Konsortien finden sich im bankgeschäftlichen Bereich als Emissionskonsortien oder Kredit- bzw. Finanzierungskonsortien und häufig zur Realisierung von Großprojekten. Die gegenseitigen Verpflichtungen werden in einem Konsortialvertrag vereinbart. Ein Konsortium muss nicht zwingend als solches in Erscheinung treten. Beim sogenannten stillen Konsortium ist dem Auftraggeber nicht bekannt, dass es sich um ein Konsortium handelt.

Die Teilnehmer werden Konsorten genannt. Im übertragenen Wortsinn hat der Begriff Konsorten auch eine verächtliche Bedeutung, etwa die von unzuverlässigem Gelichter. Um diesen Beiklang zu vermeiden, wird statt Konsorten auch Konsortialpartner gesagt. Die negative Nebenbedeutung beruht auf dessen Verwendung in Anklageschriften mit dem Wortlaut „gegen X und Konsorten“.

Inhaltsverzeichnis

Konsortialvertrag

Ob der Konsortialvertrag als Werkvertrag, gemischter Vertrag oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts einzuordnen ist, ist strittig. Da die Konsortialpartner dem Auftraggeber gegenüber gesamtschuldnerisch haften, d. h. persönlich und unbeschränkt, dient der Konsortialvertrag der Regelung des Verhältnisses der Konsortialpartner untereinander. So wird im Einzelnen festgelegt, welcher Konsortialpartner welchen Auftragsteil zu erfüllen hat und wie mit hierbei auftretenden Schnittstellen zu verfahren ist. Außerdem finden sich Regelungen der internen Willensbildung, der Vertretung dem Auftraggeber und Dritten gegenüber, zur Haftung und vieles mehr.

Emissionskonsortium

Die traditionelle Struktur des Emissionskonsortium weist eine Vielzahl von Beteiligten auf. Sie verursacht folglich auch hohe Kosten, z. B. Selling Fee, Underwriting and Management Fee, Gebühren für Rechtsanwälte etc.

Traditionelle Struktur eines Emissionskonsortiums
Emittent (Issuer) Konditionen Management Group Übernahme Underwriting Group
Fiscal Agent (Treuhänder) Zinsen/Tilgung Investoren Verkauf Selling Group

Siehe auch

Literatur

  • Burkard Lotz: Der Konsortialvertrag des Anlagenbaus im In- und Ausland. In: Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht (ZfBR). 1996
Wikipedia
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, S. 233ff..
  • Andreas Jacob, Christian Brauns: Der Industrieanlagen-Konsortialvertrag. Carl Heymanns Verlag, 2006
Wikipedia
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, ISBN 978-3-452-25714-7.

Weblinks

wikt:
Wiktionary
Wiktionary: Konsortium – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen
Wikipedia
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