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Konfiskation
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Konfiskation (lat. confiscatio) bezeichnet die Enteignung und Beschlagnahme zur Entrechtung einzelner Personen oder bestimmter Gruppen durch den Staat. Diese erfolgt ohne Entschädigung für die Enteignung. Die Konfiskation ist eine Unrechtsfolge und wird als Strafe bei Delikten unterschiedlichster Art (zum Beispiel Zolldelikte, Verstöße gegen das Artenschutzgesetz) angewendet. Das Verb dazu ist „konfiszieren“.
Konfiskat
Konfiskate im Sinne der „Konfiskatverordnung“ sind bei der Schlachtung anfallende, zum menschlichen Genuss ungeeignete Schlachttierteile einschließlich der Föten (ungeborene Tiere im Leib des Muttertieres) und bei der amtlichen Fleischbeschau als unverwendbar eingestuften Tiere und Tierteile. Dies ist in den „Ordnungsbehördlichen Verordnungen über die unschädliche Beseitigung von Fleischbeschaukonfiskaten“ der Städte geregelt, ebenso wie die behördliche Zuständigkeit. Es geht dabei ebenfalls um eine Enteignung, da die unverwertbaren Tierteile ohne Zustimmungserklärung des Besitzers der Tierkörperbeseitigungsanstalt zur Verbrennung zugeführt werden.
