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Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

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Tagungsort der KSZE: Die Finlandia-Halle

Die erste Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) fand vor allem auf Initiative des Warschauer Paktes ab dem 3. Juli 1973 in Helsinki statt. Teilnehmer der Blockübergreifenden Konferenz waren 35 Staaten: die USA, Kanada, die Sowjetunion und alle europäischen Staaten mit Ausnahme von Albanien.

Inhaltsverzeichnis

Schlussakte von Helsinki

Die Schlussakte von Helsinki wurde am 1. August 1975 unterzeichnet. In ihr wurden Vereinbarungen über die Menschenrechte, die Zusammenarbeit in Wirtschaft, Wissenschaft, Technik und Umwelt, Sicherheitsfragen sowie Fragen der Zusammenarbeit in humanitären Angelegenheiten getroffen. Ziel war es, dem Ost- und Westblock in Europa zu einem geregelten Miteinander zu verhelfen.

Das Dokument ist in drei so genannte Körbe gegliedert:

  • Korb I: Prinzipiendekalog
  1. Souveräne Gleichheit, Achtung der der Souveränität innewohnenden Rechte
  2. Enthaltung von der Androhung oder Anwendung von Gewalt
  3. Unverletzlichkeit der Grenzen
  4. Territoriale Integrität der Staaten
  5. Friedliche Regelung von Streitfällen
  6. Nichteinmischung in innere Angelegenheiten
  7. Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, einschließlich der Gedanken-, Gewissens-, Religions- oder Überzeugungsfreiheit
  8. Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker
  9. Zusammenarbeit zwischen den Staaten
  10. Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen nach Treu und Glauben
  • Korb II: Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Technik und Umwelt, Sicherheit in Europa
  • Korb III: Grundsätze der Zusammenarbeit im humanitären und anderen Bereichen, Erleichterung von menschlichen Kontakten über die Blockgrenzen hinweg, Informationsaustausch

Außerdem enthält sie eine Präambel und einen Schlussteil mit dem Titel "Folgen der Konferenz".

Folgen der Konferenz

Die Konferenz war von einem Tauschgeschäft geprägt: Für den Ostblock brachte sie die Anerkennung der Grenzen der Nachkriegsordnung und einen stärkeren wirtschaftlichen Austausch mit dem Westen. Im Gegenzug machte der Osten Zugeständnisse bei den Menschenrechten.

Unmittelbar nach der Konferenz galt in den Augen vieler Beobachter der "Ostblock" als eigentlicher Gewinner der Konferenz, da erstmals in einem internationalen Vertrag die Grenzen der osteuropäischen Staaten (insbesondere Polens und der DDR) in einem internationalen Vertrag anerkannt worden waren und das Prinzip der "Nichteinmischung" in die inneren Angelegenheiten festgeschrieben worden war und auch die Grundlagen für (vom RGW-Raum gewünschte) Wirtschaftsbeziehungen geschaffen wurde.

Erst später zeigte sich, dass der sich mit den Menschenrechten befassende Teil (Korb 3) ein größeres Gewicht besaß, der von den RGW-Staaten wohl zunächst nicht ernst genommen worden war. Er war Grundlage für die Arbeit vieler osteuropäsicher Dissidenten und Menschenrechtsorganisationen. Dazu zählen zum Beispiel die Bürgerrechtsbewegung in der DDR, die Charta 77 in der CSSR oder Human Rights Watch, die sich auf die Akte von Helsinki beriefen. Sie trugen zum Zusammenbruch des Ostblocks bei, so dass die KSZE entscheidend zum Ende des Ost-West-Konflikts beitrug.

Der Helsinki-Prozess wurde unter anderem mit den KSZE-Folgekonferenzen in Belgrad (1977-78), Madrid (1980-83), Wien (1986-89) und wiederum Helsinki (1992) fortgeführt.

Umbenennung in OSZE

Beim KSZE-Gipfeltreffen am 5. und 6. Dezember 1994 in Budapest wurde beschlossen, die KSZE in eine Organisation umzuwandeln und mit Wirkung vom 1. Januar 1995 in Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) umzubenennen.

Weblinks

Wikipedia
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