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Kommunalwahlrecht
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Kommunalwahlrecht ist ein Überbegriff für verschiedene gesetzliche Regelungen für die Kommunalwahlen in den Gemeinden und Gemeindeverbänden.
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Deutschland
Kommunalwahlgesetze, kommunale Wahlordnungen und weitere ergänzende Vorschriften von erheblichem inhaltlichem Unterschied entsprechend der jeweiligen Gemeindeordnung in den Bundesländern regeln in Deutschland das Wahlrecht der Bürger zu den Organen der Gemeinden und Gemeindeverbände. Das Kommunalwahlrecht ist die Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung, die durch Artikel 28 Abs. 2 Sätze 1 und 2 des Grundgesetzes garantiert wird: „Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung.“
Österreich
Schweiz
Weblinks
- Wahlrecht.de – Übersicht über das Kommunalwahlrecht in Deutschland
- Wahlrecht.de – Verzeichnis der Kommunalwahlgesetze in Deutschland
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