Kommandeur

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Der Kommandeur ist ein militärischer Befehlshaber. Im Gegensatz zum Kommandanten befehligt der Kommandeur einen militärischen Verband vom Bataillon bis zur Division, gegebenenfalls auch einen Einsatzverband im Ausland. Ab dem Armeekorps wird die Bezeichnung Kommandeur nicht mehr verwendet; statt dessen heißt der Befehlshaber eines Korps Kommandierender General, jener einer Armee oder Heeresgruppe Oberbefehlshaber.

Dem Kommandeur steht ein Stab zur Seite, der ihn in den diversen Bereichen der Truppenführung und Verwaltung unterstützt. In der Bundeswehr werden diese Stabsabteilungen mit dem Buchstaben S (wenn sie von einem Generalstabsoffizier geführt werden mit "G"*)) und einer das Führungsgrundgebiet bezeichnenden Ziffer gekennzeichnet, z.B. S3, für die Abteilung, die für Ausbildung, Führung und Organisation zuständig ist.

Im übertragenen Sinn wird der Begriff auch in der Einstufung der französischen Ehrenlegion und anderer ausländischer Verdienstorden gebraucht. Bei der Ehrenlegion steht er über den Titeln Ritter und Offizier und unter den Titeln Großoffizier und Großkreuz.


*) "G" beim Heer und im Zentralen Sanitätsdienst für Generalstab; "A" bei der Luftwaffe für Air Staff und der Marine für Admiralstab; "J" für Joint (vergl. der Joint Staff) in international agierenden Kommandostäben, z. B. Einsatzführungskommando der Bundeswehr.

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