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Kollegium

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Der Begriff Kollegium (Plural: Kollegien) (Gremium) stammt aus dem Lateinischen (Collegium) und bezeichnet

  • eine Gemeinschaft von Personen gleichen Amtes. Kollegien sind Gruppen gleichberechtigter Mitglieder. Das Kollegialprinzip beschreibt in den Politikwissenschaften die Führung einer Kollegialbehörde.
Beispiele: Lehrerkollegium, Ärztekollegium, Schweizer Bundesrat
Siehe auch: Collegium musicum
Bild:Disambig-dark.svg Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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