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Koffergeschäft
Aus Kefk.
Unter einem Koffergeschäft versteht man die illegale Ausfuhr von Bargeld und Wertpapieren in Form von effektiven Stücken aus dem Inland ins Ausland.
Diese Transaktionen sind verboten, da sie u. a. in der Zahlungsbilanz wertmäßig nicht erfasst werden können.
Koffergeschäfte werden in der passiven Teilbilanz der statistisch nicht aufgliederbaren Posten (Restposten) fiktiv berücksichtigt. Es handelt sich hierbei jedoch um einen rein statistischen Wert, da diese Transaktionen aufgrund ihrer Illegalität quantitativ nur geschätzt werden können.
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