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Knebelvertrag

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Als Knebelvertrag bezeichnet man umgangssprachlich ein Vertragswerk, das darauf abzielt, eine Vertragspartei - zu für die andere Partei günstigen Konditionen - möglichst langfristig in dem Vertragsverhältnis festzuhalten. Meist wird das erreicht durch die Gestaltung von Kündigungsfristen oder -bedingungen, Ausnutzung von scheinbaren Vorteilen für die „geknebelte“ Partei oder Monopolstellungen.

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