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Kraftfahrzeugkennzeichen

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Das Kraftfahrzeugkennzeichen (kurz „Kfz-Kennzeichen“) ist die von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zugeteilte individuelle Registrierungsnummer, die sowohl in den Zulassungsregistern, in den Fahrzeugunterlagen als auch auf den Kennzeichenschildern erscheint. Kennzeichenschilder sind fest mit dem Fahrzeug zu verbinden und müssen meistens am Heck und an der Front eines Kraftfahrzeuges angebracht werden. Für manche Fahrzeugtypen (z.B. Motorrad) sowie in einigen Ländern (z.B. manche Staaten der USA) ist allerdings nur ein Kennzeichen (meistens hinten) vorgeschrieben. In der Schweiz werden sie „Kontrollschilder“ genannt, in Teilen Deutschlands und Österreichs auch „Nummernschilder“ oder „Nummerntafeln“. In Deutschland wird häufig auch der Begriff „polizeiliches Kennzeichen“ verwendet.

Die Kennzeichen können verschiedenartig ausgeführt sein: Standardkennzeichen, Kennzeichen für historische KFZ, Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten, Kennzeichen für steuerbefreite KFZ, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Behördenkennzeichen und Tarnkennzeichen (für Polizei oder Verfassungsschutz).

Inhaltsverzeichnis

Internationale Landeskennzeichen

Zusätzlich zum eigentlichen Kfz-Kennzeichen legen internationale Vereinbarungen den Gebrauch des Nationalitätszeichens fest, das eine Abkürzung der jeweiligen Staatsbezeichnungen darstellt und das neben dem eigentlichen Kennzeichen angebracht wird (Liste der Kfz-Nationalitätszeichen).

Gesetzlich ist das länglich-ovale Zusatzschild – schwarze Schrift auf weißem Grund – ein Bestandteil des Kennzeichens. In vielen Staaten ist diese Zusatzplakette allerdings unüblich, da die meisten Kraftfahrzeuge kaum je eine internationale Grenze überschreiten. In der Europäischen Union und einigen osteuropäischen Staaten ist das internationale Landeskennzeichen bei neuen Schildern samt EU-Emblem oder der Landesflagge am linken Rand in das Nummernschild integriert. Dennoch muss auch hier bei Reisen in ein Nicht-EU-Land dieses Zusatzschild angebracht werden. Ausnahmen sind die EFTA-Länder Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen, die die Länderkennung durch das EU-Kennzeichen ebenfalls akzeptieren..

Aufbau der Kfz-Kennzeichen in einzelnen Staaten

Bild:Nummernschilder.JPG
Nummernschilder aus der ganzen Welt

Deutschsprachige Länder

Übriges Europa

Amerika

Asien

Afrika

Australien und Ozeanien

Geschichte

Die älteste bekannte Kennzeichnung von Fahrzeugen war nach Auskunft von Sven Rost vom Verein „Nummernschilder“, der das „Nummernschildmuseum“ in Großolbersdorf betreibt, die Nummerierung römischer Streitwagen.

In Deutschland begannen einige örtliche Behörden zwischen 1870 und 1890 wegen Fällen von Fahrerflucht Nummernschilder für Fahrräder vorzuschreiben. Im Jahr 1896 wurde in Baden das erste Nummernschild an einem Auto befestigt. Am 1. Oktober 1906 wurde die erste einheitliche Regelung für Deutschland erlassen, die am 1. Oktober 1907 für die 26 Länder des Deutschen Reiches in Kraft getreten war. Die Kennzeichen bestanden aus einer römischen Ziffer für das Territorium (z.B. I für Preußen) und einer Nummer. Nach dem zweiten Weltkrieg wurden die Besatzungszonen farblich unterschieden. Die DDR führte 1953, die BRD 1956 ein eigenes System ein.

Siehe auch

Weblinks

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Wikipedia
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