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Kavaliershaus
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Als Kavaliershaus (von Kavalier, frz. chevalier, ital. cavaliere, "Ritter" bzw. "Reiter") bezeichnete man ab dem Barock ein Gebäude, das als Teil eines Schlossensembles der Aufnahme des Hofstaats diente.
Die eingedeutschte Bezeichnung des Kavaliershauses leitet sich von den ursprünglich den Reitern, bzw. Rittern vorbehaltenen Gebäuden ab. Später wurde der Name synonym für diejenigen Gebäude einer Schlossanlage verwendet, die nicht direkt durch die jeweilige Fürstenfamilie bewohnt waren. Im Kavaliershaus fanden somit Angestellte des Hofes, hohe Beamte, Kuriere oder Gäste ihren Platz.
In Barockanlagen umschließen die Kavaliershäuser zusammen mit dem eigentlichen Schloss häufig den so genannten Ehrenhof, sie können mit dem Hauptschloss durch Galerien verbunden sein oder allein stehen. Es gab keine bindenden Regeln, so dass die Kavaliershäuser manchmal auch im Park des Schlosses ihren Platz fanden. Je nach Umfang, Größe und Bedeutung der jeweiligen Residenz - und ihrer Bewohner - kann ein Kavaliershaus gewissermaßen ein Schloss für sich darstellen oder aber auch eher einem Bürgerhaus ähneln.
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