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Kantor

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Bild:Disambig-dark.svg Dieser Artikel befasst sich mit dem Kantor als Kirchenmusiker. Für weitere Bedeutungen siehe Kantor (Begriffsklärung).

Der Kantor (lat. cantare = „singen“) ist ein Vorsänger beziehungsweise ein Chorleiter im Gottesdienst. Kantoren, insbesondere mit dieser Bezeichnung, gibt es in evangelischen (wie in Leipzig den Thomaskantor, in Dresden den Kreuzkantor), in katholischen sowie in jüdischen Gemeinden (Chazzan).

Als Kantor oder Kantorin wird auch die in einer Gemeinde für die Kirchenmusik verantwortliche Person bezeichnet, wobei Kantoren zumindest bei der evangelischen und katholischen Kirche ein Kirchenmusikstudium absolviert haben müssen und meist hauptamtlich angestellt sind. Bei hervorragenden musikalischen Leistungen und entsprechender Tätigkeit kann dieser Titel auch nebenamtlichen Kirchenmusikern ohne absolviertes Kirchenmusikstudium als Ehrentitel verliehen werden.

In seiner Eigenschaft als Kirchenmusiker der Gemeinde ist der Kantor meistens auch Organist bzw. Pianist und begleitet den Gemeindegesang. Nahezu alle Gemeinden verwenden hierfür ein Gesangbuch. Auch bekleidet der Kantor in der Liturgie vieler Kirchen und Synagogen ein eigenständiges Amt als Vorsänger im Gottesdienst. Ein Kantor ist auch Leiter einer Choralschola oder einer Kantorei, zu der Kinderchor, Kirchenchor, Posaunenchor, und eventuell noch ein Instrumentalensemble für Kantaten gehören, heutzutage bisweilen auch Band und Gospelchor.

In Mitteldeutschland und zu früheren Zeiten war das Amt des Kantors oft mit dem Amt des örtlichen Lehrers verbunden, so dass der Begriff „Kantor“ (auch „Kanter“ ausgesprochen) mit dem Begriff des Lehrers identisch war (z. B. in der Magdeburger Börde).

Viele Kantoren waren oder sind auch bekannte Komponisten. Zu den bekanntesten Beispielen zählt neben dem Leipziger Thomaskantor Johann Sebastian Bach auch Georg Philipp Telemann, der als Kantor am Johanneum und Musikdirektor der fünf Hauptkirchen in Hamburg wirkte.

Ein Vikariatskantor ist der Kantor eines Vikariates der Römisch-Katholischen Kirche.

Ein Kreiskantor bzw. Bezirkskantor ist der Kantor eines Kirchenkreises der Evangelischen Kirche.

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