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Kaiserlich-königlich
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Die Abkürzung k.k. stand in der österreichisch-ungarischen Monarchie für kaiserlich-königlich und bezeichnete die Behörden und staatlichen Einrichtungen der westlichen Reichshälfte (Cisleithanien) der seit 1867 in zwei Reichshälften aufgeteilten Doppelmonarchie.
Das erste k. (kaiserlich) stand für den Titel Kaiser von Österreich, das zweite k. (königlich) für den Titel König von Böhmen, der in Personalunion ebenfalls vom österreichischen Kaiser geführt wurde.
Diese Abkürzung k.k. wird heute oftmals mit der Abkürzung k.u.k. verwechselt, ist aber staatsrechtlich klar von dieser zu unterscheiden. k.u.k. (kaiserlich und königlich) bezeichnete nur die gemeinsamen Behörden und staatlichen Einrichtungen beider Reichshälften, insbesondere die gemeinsame Armee. Bei dieser Abkürzung k.u.k. steht das zweite k. (königlich) für den Titel König von Ungarn, der ebenfalls in Personalunion vom österreichischen Kaiser geführt wurde.
