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Kölner Kommunistenprozess
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Der Kölner Kommunistenprozess von 1852 richtete sich gegen die Mitglieder der Kölner Sektion des Bundes der Kommunisten. Er war Bestandteil der Bekämpfung der politischen Opposition auf dem Höhepunkt der Reaktionszeit mit den Mitteln der Justiz.
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Vorgeschichte und Hintergründe
In zahlreichen Prozessen haben die Behörden der Einzelstaaten des Deutschen Bundes versucht, die Opposition auch mit Hilfe von ordentlichen Gerichtsverfahren auszuschalten. König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen selbst gab im Fall des Bundes der Kommunisten das Ziel in einem Schreiben an Ministerpräsident Otto Theodor von Manteuffel vor. Aufgabe müsse es sein mit allen Mitteln „das Gewebe der Befreiungsverschwörung“ auszuspionieren und dem „preußischen Publikum“ solle das „ersehnte Schauspiel eines aufgedeckten und (vor allem) bestraften Komplotts“ gegeben werden.[1] Dieser Aufgaben kamen der Ministerpräsident und die Polizeibehörden nach. Sie hofften damit auch ihren Ansehensverlust nach der spektakulären Flucht des demokratisch gesinnten Universitätsprofessors Gottfried Kinkel aus dem Spandauer Zuchthaus wettmachen zu können. Dabei war es in erster Linie nicht Ziel die kleinen verstreuten Anhängergruppen zu zerschlagen, vielmehr setzten die Behörden auf einen entscheidenden Schlag gegen die Spitze der „Umsturzpartei.“ Im Mai 1851 ergab sich dazu die Gelegenheit nach dem in Leipzig nach Hinweisen eines Spitzels der Schneider Peter Nothjung verhaftet wurde, der als Abgesandter der Kommunistenbundes mit politischen Flugblättern und anderem Material unterwegs gewesen war. Durch die Zusammenarbeit der Polizeibehörden der Bundesstaaten gelangten die Berichte an die preußischen Behörden, die daraufhin begannen auch in London gegen die Emigranten aus Deutschland zu ermitteln, um so einen belastbaren Straftatbestand für den geplanten Hochverratsprozess gegen Nothjung zu finden. Der mit dem Fall betraute führende Polizeibeamte Wilhelm Stieber meldete Ende Mai 1851 aus Köln, dass er eine „große Verschwörung entdeckt“ habe. Er trug mit Hilfen von Agenten und Spitzeln zum Teil gefälschtes Beweismaterial zusammen, das außer im kommenden Kölner Prozess auch in einem öffentlichen Schwurgerichtsprozess in Paris im Jahr 1852, sowie 1853 in Berlin, Mainz und Bremen Verwendung fand.
Im Kölner Prozess war der Hauptanklagepunkt die Mitgliedschaft im Bund der Kommunisten selbst, den die Regierung als eine „im Verborgenen wirkende, alles unterwühlende Partei“ bezeichnete, die 1848 die Triebfeder für die revolutionären Ereignisse in Köln verantwortlich gemacht werden sollte..[2] Tatsächlich hatte sich der Bund während der Revolution von 1848 aber zeitweise aufgelöst, auch wenn seine Mitglieder als Einzelpersonen eine teilweise nicht unwichtige Rolle gespielt hatten. Nach der Revolution wurde versucht den Bund von London aus zu reorganisieren. Politische Meinungsunterschiede führten aber bereits 1850 zu einer Spaltung in eine von Karl Marx und Friedrich Engels und eine von Karl Schapper und August Willich geführte Fraktion.
In Köln hatte sich bereits im Frühjahr 1849 eine Sektion des Kommunistenbundes gebildet, die nach der Spaltung des Bundes die Funktionen der zerstrittenen Londoner Zentralbehörde der Organisation beanspruchte. Auch wenn die Kölner versuchten für ihre Sache zu werben, blieb der Spielraum für eine (geheime) politische Betätigung gering und die Bemühungen erreichten nicht die erhoffte Breitenwirkung. Der Bund war politisch bereits gescheitert, als die Polizei im Mai 1851 begann die Mitglieder nach und nach zu verhaften.
Prozessverlauf
Die Eröffnung des Prozesses zog sich allerdings fast zwei Jahre hin, da die zuständigen Juristen am Kölner Geschworenengericht keine tragfähigen Beweise in den Unterlagen der Polizei feststellen konnten. Teilweise wohl auf Druck des Staates konnte der Prozess im Oktober 1852 beginnen. Allerdings war der Prozess für die Regierung dennoch weiter ein Risiko, da in der Rheinprovinz mit dem auf dem Code Civil basierenden rheinischen Recht eine Rechtsgrundlage galt, die sich von der in den übrigen Teilen Preußens deutlich unterschied. So urteilten nicht beamtete Richter hinter verschlossenen Türen, sondern es galt das Prinzip der Öffentlichkeit, sowie die Beteiligung von Geschworenen. Allerdings hatten einige dieser Prinzipien nach und während der Revolution von 1848 auch in das Prozessrecht in den übrigen Teilen der Monarchie Eingang gefunden.
Zu den Angeklagten gehörte der spätere Kölner Oberbürgermeister Hermann Heinrich Becker, der bei allen Differenzen mit Marx im Kommunistenbund ein Instrument sah, um politisch für eine Republik einzutreten. Angeklagt waren daneben die Ärzte Roland Daniels, Abraham Jacobi und Johann Jacob Klein, der Chemiker Carl Wunibald Otto und der Bankangestellte Albert Erhard, die sich zwar zu ihrer radikal demokratischen Haltung bekannten, eine Mitgliedschaft im Bund allerdings bestritten. Dagegen hatten sich Nothjung, der Publizist Heinrich Bürgers und der Zigarrenmacher Peter Gerhard Röser die Mitgliedschaft eingeräumt. Außerdem angeklagt waren der Schreiber Wilhelm Josef Reiff, der Schneider Friedrich Lessner und der Dichter Ferdinand Freiligrath, der sich der Verhaftung aber durch die Flucht nach London entziehen konnte.
Der Prozess fand anfangs unter großer Anteilnahme der Öffentlichkeit statt und es kam sogar zu Demonstrationen für die Angeklagten. Obwohl für ihn anfänglich nur vierzehn Tage angesetzt waren, dauerten die Verhandlungen auch wegen der Vernehmung zahlreicher Zeugen schließlich mehr als sechs Wochen. Karl Marx wurde durch die stenographischen Berichte in der Kölnischen Zeitung über den Stand etwa mit einer zweitägigen Verzögerung informiert und hat von London aus versucht, die Fälschung der vorgelegten Beweise nachzuweisen. Auch den Angeklagten selbst gelang es weitgehend die Anklagepunkte zu widerlegen und nach einiger Zeit verlor die Öffentlichkeit am schleppenden Fortgang das Interesse. Dies änderte sich als Polizeirat Stieber am 23. Oktober das angebliche originale Protokollbuch der „Partei Marx“ vorlegte, dessen Inhalt vor allem den Angeklagten Becker schwer belastete. Aber auch dieser Beweis war gefälscht, dafür ließ Willich in London den Fälscher von der englischen Polizei sogar verhaften. Dessen Aussage wurde nach Köln gesandt, erreichten die Empfänger, die ebenfalls verhaftet worden waren, allerdings nicht. Offenbar war die Fragwürdigkeit des Beweises auch für die Staatsanwaltschaft zu groß, um ihn weiter zu verwenden.
Der Prozess endete am 12. November mit der Entscheidung der Geschworenen. Jacobi, Klein, Erhard und Daniels wurden freigesprochen. Röser, Nothjung sowie Bürgers wurden zu sechs Jahren, Reiff, Otto und Becker zu fünf Jahren sowie Lessner zu drei Jahren Festungshaft und der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilt. Die Urteilsverkündung fand unter starken Militärschutz statt, dennoch kam es zu einigen Tumulten.
Reaktionen und Folgen
Die Anhänger der politischen Opposition reagierten angesichts der offenkundigen falschen Beweise kritisch. Nicht verwunderlich ist, dass für Karl Marx die Angelegenheit ein reiner Tendenzprozess war. Aber kaum anders urteilte Karl August Varnhagen von Ense. „Ein schändliches, ganz ungerechtes Urteil! Die Regierung hat abscheulich alles dazu vorbereitet, anderthalbjährige Untersuchungshaft gebraucht, die Geschworenen ernannt, Schelmstücke veranlasst. (…) Und ein solcher wie Stieber geht frei umher, darf sich brüsten, Belohnung fordern, während die besten Männer im Kerker schmachten! Treffe jeder Fluch den Urheber solcher Missethaten und alle Helfer und Zustimmer.“[3] Allerdings gelang es nicht die Schuld der Angeklagten an einer konkreten Verschwörung zu beweisen. Dafür gab es keinerlei Beweisen. Die Verurteilung erfolgte lediglich wegen Teilnahme an einem „Komplott.“ Dazu war kein Nachweis einer konkreten Umsturzplanung erforderlich, eignete sich aber dennoch zur Verurteilung politischen Gegner.
Aber auch die Regierung war mit dem Ausgang des Prozesses nicht zufrieden. Eine mittelbare Folge war, dass die nach 1848 in der gesamten preußischen Monarchie eingerichteten Schwurgerichte, die Zuständigkeit für Pressvergehen und politische Verfahren verloren. Dafür wurde eigens der Staatsgerichtshof am Berliner Kammergericht eingerichtet.
Anmerkungen
Weblinks
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