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Juristenausbildung
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Unter dem Begriff Juristenausbildung wird das Studium der Rechtswissenschaften an einer Universität und das zweijährige Rechtsreferendariat als Einheit verstanden.
Das Studium der Rechtswissenschaften umfasst in der Regel acht bis neun Semester, in denen die Rechtsgebiete Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht behandelt werden. Es wird mit Bestehen des ersten Staatsexamens abgeschlossen. Absolventen des ersten Staatsexamens können danach den Titel Diplom-Jurist (Dipl.-Jur.) beantragen und führen.
Das Rechtsreferendariat dauert in der Regel zwei Jahre. Wie auch das Studium umfasst es die drei oben genannten Rechtsgebiete. Ziel des Referendariats ist es, neben der weiterführenden theoretischen Ausbildung auch einen Einblick in die praktische Arbeit von Richtern, Staatsanwälten, der Verwaltung und von Rechtsanwälten zu geben. Referendare werden deshalb in so genannten Stationen eingesetzt, wo sie einem Volljurist, der die praktische Ausbildung überwacht, zugewiesen werden.
Für die deutsche Juristenausbildung sind die Voraussetzungen im DRiG und in den Ausbildungsgesetzen sowie -verordnungen der Länder geregelt.
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