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Joseph Kony

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Joseph Kony (* um 1961 in Odek, Uganda) ist der Anführer der Lord’s Resistance Army („Widerstandsarmee des Herrn“, LRA), einer Rebellengruppe, die die Zivilbevölkerung im Norden Ugandas terrorisiert und der Regierung Ugandas unter Yoweri Museveni den Krieg erklärt hat.

Joseph Kony, ein Acholi, wurde 1961 als Kind einer armen Familie im nordugandischen Dorf Odek geboren. Er hat sich von einem Ministranten und Schulabbrecher zu einem schwer fassbaren und brutalen Rebellenführer entwickelt, der sich selber als Geistermedium, Gebieter und Befreier bezeichnet. Kony trat erstmals im Januar 1987 im vermuteten Alter von 26 Jahren auf. Er führte die LRA an, die er als eine von zahlreichen Gruppierungen, die nach dem Zerfall des Holy Spirit Movement seiner Cousine (manche Quellen sprechen von Tante, z.B. Hope-international) Alice Lakwena entstanden, begründet hatte. Von dieser wurde er maßgeblich beeinflusst.

Er hat angeblich vom Heiligen Geist den Befehl erhalten, die LRA zu gründen. Konys Gruppierung setzt sich für einen christlich-theokratischen Staat Uganda auf der Basis von Bibel und den Zehn Geboten ein. Die genauen Elemente seines Glaubens sind dabei teilweise sehr unklar. Er enthält neben dem christlichen Fundament Elemente der ursprünglichen Religion der Acholi, denen Kony entstammt, und des Islam. Die Mehrehe wird toleriert, das Schwein wird als ein unreines Tier aufgefasst. Kony selbst bekundete, dass er von machtvollen Geistern in seinem Kampf angeführt werde.

Nach fast 20 Jahren Terror wurden 2004 die Ermittlungen beim internationalen Gerichtshof eingeleitet. Es heißt, dass Kony Ende 2003 befohlen habe, Zivilisten zu töten, zu berauben und zu verschleppen, davon nicht ausgenommen solche, die in Camps für intern Vertriebene lebten. Darauf hätten die hohen Kommandeure der LRA und alle Brigade-Kommandeure begonnen, verschiedenen Regionen in Uganda anzugreifen. Der Haftbefehl gegen Joseph Kony nennt 33 Anklagepunkte, darunter:

  • Zwölf Punkte wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (vorsätzliche Tötung; Versklavung; sexuelle Sklaverei; Vergewaltigung; unmenschliche Handlungen: schwere Verletzungen der körperlichen und geistigen Gesundheit) und
  • Einundzwanzig Punkte wegen Kriegsverbrechen (vorsätzliche Tötung; grausame Behandlung von Zivilpersonen; vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung; Plünderung; Anstiftung zur Vergewaltigung; Zwangsrekrutierung von Kindern).

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