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Joint Aviation Authorities

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Die Joint Aviation Authorities (JAA) sind ein Zusammenschluss der zivilen Luftfahrtbehörden von 34 europäischen Ländern.

Inhaltsverzeichnis

JAA Mitgliedsländer

Albanien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Zypern

Joint Aviation Requirements (JAR)

Die Länder haben mit den JAR (Joint Aviation Requirements) ein umfangreiches Werk zur Regelung der Luftfahrt entworfen, das von den nationalen Luftfahrtbehörden in nationales Recht umgesetzt und überwacht wird. In Deutschland ist das das Luftfahrtbundesamt (LBA), in der Schweiz das Bundesamt für Zivilluftfahrt.

Das Ziel der JAR sind hohe Sicherheitsstandards und harmonisierte Regelungen in Europa. Es wird außerdem eine Harmonisierung mit den Regeln der FAA, der Luftfahrtbehörde der USA, angestrebt.

Airworthiness

  • JAR-22 - Vorschrift für die Zertifizierung von Segelflugzeugen und Motorseglern
  • JAR-23 - Vorschrift für die Zertifizierung von Motorflugzeugen bis 5670kg
  • JAR-25 - Vorschrift für die Zertifizierung von Flugzeugen ab 5670kg angetrieben von Turbinen
  • JAR-VLA – Vorschriften für die Zertifizierung von Leichtflugzeugen bis 750kg

Operation (JAR-OPS)

  • JAR-OPS 1: Betriebsvorschriften für den gewerblichen Verkehr mit Flächenflugzeugen
  • JAR-OPS 2: Betriebsvorschriften für den nichtgewerblichen Verkehr mit Flächenflugzeugen
  • JAR-OPS 3: Betriebsvorschriften für den gewerblichen Verkehr mit Helikoptern
  • JAR-OPS 4: Betriebsvorschriften für den nichtgewerblichen Verkehr mit Helikoptern

Flight Crew Licensing (JAR-FCL)

Flight Crew Licensing (JAR-FCL) sind die Vorschriften für die Zulassung von Luftfahrtpersonal.

Maintenance

Vorschriften bezüglich Wartungsbetrieben und deren Personal

Übergabe EASA

Es ist geplant, die Aufgaben der JAA vollständig an die EASA zu übertragen. Voraussichtlich wird die JAA bis zum Jahr 2008 zur Gänze in die EASA übergegangen sein.

Siehe auch

Weblinks

Wikipedia
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