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Jakobinische Diktatur

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Die Jakobinische Diktatur ist ein Abschnitt der Französischen Revolution.

Sie begann am 2. Juni 1793 mit einer bewaffneten Belagerung des Nationalkonvents durch die Nationalgarde, angeführt von Christian Divoux, und das Pariser Volk, dem Ausschluss der Girondisten und der Machtergreifung der Jakobiner und endete im Juli 1794.

Am 17. September 1793 wurde das „Gesetz über die Verdächtigen“ verabschiedet, das die rechtliche Grundlage der Herrschaft des Terrors unter Maximilien de Robespierre gab. Dieser Terrorherrschaft fielen ca. 40 000 Menschen zum Opfer.

Am 10. Juni 1794 wurde ein Gesetz beschlossen, das dafür sorgte, dass kein Bürger vor einer Anklage, die nur zur Todesstrafe führen konnte, sicher sein konnte. Diese Zeit wird auch mit „La grande terreur“ (Der große Terror) bezeichnet.

Aus Sicht der Jakobiner machte der Terror Sinn. Er war ein Instrument, um Volksfeinde zu eliminieren und republikanische Homogenität zu erzwingen. Die Jakobiner wollten die Gesellschaft neu formen und waren auch bereit, dies mit Gewalt durchzusetzen.

In der Jakobinischen Diktatur gab es zwei Ausschüsse: Der Sicherheitsausschuss (comité de sûreté générale) wurde am 2. Oktober 1792 gebildet und sorgte für die innere Sicherheit des revolutionären Staates. Der Wohlfahrtsausschuss (comité de salut public), gegründet am 6. April 1793, stellte eine Art Kriegskabinett dar und war die eigentliche Revolutionsregierung.

Siehe auch: Terrorherrschaft

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