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Investitionskosten
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Der Begriff Investitionskosten ist im betriebswirtschaftlichen Sinn falsch. Investitionen sind keine Kosten, denn sie fließen in die Anlagenbuchhaltung ein und führen in der Regel zu Veränderungen der kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen für langlebige Güter.
Investitionen sind auf einen längeren Zeitraum ausgelegt. Beispielsweise werden bei Gebäuden oder Produktionsanlagen, die über viele Jahre genutzt werden, die Kosten nicht sofort bei der Anschaffung vom Gewinn abgezogen. Im steuerrechtlichen Sinn sind Investitionen keine Kosten - also keine Betriebsausgaben – sondern die Umwandlung von Vermögen. Das Vermögen bleibt als Anlagevermögen im Unternehmen. Bei der Nutzung der Investitionen (Wirtschaftsgüter) verlieren diese an Wert. Das heißt sie nutzen sich ab und werden in den Folgejahren abgeschrieben.
In einigen Publikationen werden versunkene Kosten „Sunk Costs“ als Investitionskosten bezeichnet. Auch in diesem Fall sollte die Bezeichnung „Investitionskosten“ nicht verwendet werden.
Siehe auch
Weblinks
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