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Inspektion
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Eine Inspektion bezeichnet im Allgemeinen eine prüfende Tätigkeit im Sinne einer Kontrolle durch einen Inspizienten, bzw. Inspektor. Die Inspektion dient dabei der Feststellung des ordnungsgemäßen Zustandes eines Gegenstandes, eines Sachverhaltes oder einer Einrichtung. In der Regel handelt es sich um eine beamtete Tätigkeit.
Das Wort "Inspektion" wird aus den lateinischen Wörtern "in = hinein" und "spicere = sehen" gebildet, bedeutet also wörtlich "hineinsehen" oder "Einsicht".
- Im klinischen Bereich der Medizin - das heißt jenen Bereichen, in denen der Patient im Mittelpunkt steht - wird unter Inspektion die äußerliche Untersuchung durch genaues Betrachten und Abtasten verstanden; siehe Inspektion (Medizin).
- Bei technischen Systemen ist die Inspektion ein Bestandteil der Instandhaltung. Gemäß DIN 31051 umfasst die Inspektion Maßnahmen zur Beurteilung des Ist-Zustandes von technischen Mitteln eines Systems.
- Gesetzliche Forderungen siehe Technische Überprüfung
- Kraftfahrzeuge können einer Kfz-Inspektion unterzogen werden.
- In der Bundeswehr werden die Kompanien der Truppenschulen Inspektion genannt.
- In der Software-Entwicklung werden unter Inspektion verschiedene Methoden verstanden, bei denen Gutachter die Gebrauchstauglichkeit oder eine andere Qualität einer Software-Bedienoberfläche bzw. eines Quellcodes bewerten. Zu diesen Methoden gehören z.B. heuristische Evaluation oder Cognitive Walkthrough.
- Mit Inspektion kann auch die inspizierende Behörde selbst gemeint sein; siehe Inspektion (Behörde). Manche Behörden unterhalten einen Inspektionsdienst, der vor allem im Außendienst Dienstaufsicht führt (Beispiel: Berufsfeuerwehr München).
- Zuweilen wird für den Sicherheitsdienst (Ladendetektive) in Geschäften der Begriff Hausinspektion verwendet.
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